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Mineralwasser – Lebensmittel von ursprünglicher Reinheit

Natürliches Mineralwasser stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es ist von ursprünglicher Reinheit und frei von Krankheitserregern. Aufgrund des Gehaltes an Mineralstoffen, Spurenelementen und sonstigen Bestandteilen soll natürliches Mineralwasser bestimmte physiologische Wirkungen haben. Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das amtlich anerkannt werden muss.

Für die amtliche Anerkennung muss ein Antrag mit umfassenden Informationen bei dem jeweiligen Bundesland gestellt werden, in dem die Quelle liegt. Die genauen Informationen zur Anerkennung und Nutzungsgenehmigung sind in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zusammengefasst. Die zuständigen Ministerien / Senatsverwaltungen finden sie hier.

Beim Herstellen und Verarbeiten von natürlichem Mineralwasser sind nur wenige Verfahren erlaubt. So genannte unbeständige Inhaltsstoffe (Eisen- und Schwefelverbindungen) dürfen abgetrennt werden. Dabei sind jedoch keine chemischen Verfahren erlaubt, sondern lediglich Filtration, Dekantieren oder Belüften. Zur Abtrennung von Eisen-, Mangan- oder Schwefelverbindungen und Arsen darf auch mit Ozon angereicherte Luft verwendet werden. Vollständiger oder teilweiser Entzug der freien Kohlensäure zur Herstellung stiller Mineralwässer ist ebenfalls nur mit physikalischen Verfahren erlaubt, ebenso darf Kohlendioxid zugesetzt werden.

Von Deutschland wurden bisher über 800 natürliche Mineralwässer amtlich anerkannt. Die meisten von ihnen stammen aus Quellen, die sich in Deutschland befinden. Einige von ihnen kommen aus den so genannten Drittländern, also aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören.

Die amtliche Anerkennung eines natürlichen Mineralwassers aus einem Drittland erfolgt nach den gleichen Kriterien wie für deutsche Mineralwässer. Ein Antrag kann in einem beliebigen Bundesland gestellt werden.

In Deutschland amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen der Quelle und dem Ort der Quellnutzung vom BVL im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Liste wird von BVL regelmäßig aktualisiert und ist hier zum Download veröffentlicht (siehe Seitenspalte). Die Europäische Kommission veröffentlicht auf ihrer Internetseite die Listen der in der EU amtlich anerkannten natürlichen Mineralwässern.

Verbraucher erkennen natürliches Mineralwasser am Etikett

Auf dem Etikett der Mineralwasserflasche finden Verbraucher alle wichtigen Informationen zum Produkt. Angegeben werden müssen:

  • Die Verkehrsbezeichnung. Sie gibt Ihnen einen ersten Hinweis auf die Art des Mineralwassers. Sie kann „Natürliches Mineralwasser“ oder „Natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser“ lauten. Wurde dem Wasser Kohlensäure zugesetzt, wird noch unterschieden in „Natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt“ oder „Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“
  • Die Quelle. Hier ist der Ort und der Name der Quelle genannt.
  • Der Analysenauszug - Angabe der analytischen Zusammensetzung unter Nennung der charakteristischen Bestandteile.
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum.
  • Die vorgenommenen Behandlungsverfahren. Eine Behandlung mit ozonangereicherter Luft ist durch die Angabe "Dieses Wasser ist einem zugelassenen Oxidationsverfahren mit ozonangereicherter Luft unterzogen worden" in unmittelbarer Nähe des Analysenauszugs zu kennzeichnen, eine Behandlung zur Fluoridentfernung durch die Angabe "Dieses Wasser wurde einem zugelassenen Adsorptionsverfahren unterzogen". Die Angaben "enteisent" oder "entschwefelt" sind hingegen freiwillig.
  • Der Name des Brunnenbetriebes, des Importeurs oder des Vertreibers.
  • Die Füllmenge.

Besondere Hinweise auf dem Etikett

Enthält das natürliche Mineralwasser mehr als 1,5 Milligramm Fluorid pro Liter, muss das mit dem Hinweis „Enthält mehr als 1,5 Milligramm pro Liter Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet“ angegeben werden. Natürliche Mineralwässer mit einem natürlichen Kohlendioxidgehalt von mehr als 250 Milligramm pro Liter dürfen die Zusatzbezeichnung „Säuerling“ oder „Sauerbrunnen“ tragen. Die Bezeichnung „Sprudel“ darf verwendet werden, wenn das Mineralwasser im Wesentlichen unter natürlichem Kohlensäuredruck aus der Quelle hervorsprudelt. "Stilles Mineralwasser" ist natürliches Mineralwasser, das einen geringen Kohlensäuregehalt aufweist.

Wird bei einem natürlichen Mineralwasser auf den Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen oder auf eine besondere Eignung hingewiesen, so müssen folgende Angaben erfolgen:

Besondere Hinweise auf dem Etikett
AngabenAnforderungen
Mit geringem Gehalt an Mineralien< 500 mg/l Mineralstoffe
Mit sehr geringem Gehalt an Mineralien< 50 mg/l Mineralstoffe
Mit hohem Gehalt an Mineralien> 1500 mg/l Mineralstoffe
Natriumhaltig> 200 mg/l Natrium
geeignet für natriumarme Ernährung< 20 mg/l Natrium
Calciumhaltig> 150 mg/l Calcium
Magnesiumhaltig> 50 mg/l Magnesium
Chloridhaltig> 200 mg/l Chlorid
Sulfathaltig> 200 mg/l Sulfat
Bicarbonathaltig> 600 mg/l Hydrogencarbonat
Fluoridhaltig> 1 mg/l Fluorid
Eisenhaltig1 mg/l Eisen (zweiwertiges)
geeignet für die Zubereitung von SäuglingsnahrungBesondere Anforderungen


Was unterscheidet Quell-, Tafel- und Heilwasser?

Im Gegensatz zum Mineralwasser benötigt Quellwasser keine amtliche Anerkennung. Es stammt ebenfalls aus unterirdischen Wasservorkommen und wird über natürliche oder künstlich erschlossene Quellen gewonnen. Tafelwasser bedarf ebenfalls keiner amtlichen Anerkennung. Es ist kein natürliches Mineralwasser sondern eine Mischung verschiedener Wässer. Tafelwasser kann zudem weitere Zutaten enthalten, wie etwa Meerwasser, natürliches salzreiches Wasser und Natriumchlorid. Heilwasser ist kein Lebensmittel, sondern ein Arzneimittel und muss daher zugelassen werden. Heilwässer haben eine besondere Zusammensetzung und können zur Vorbeugung, Behebung oder Linderung von Krankheiten verwendet werden. Ihre Eignung muss wissenschaftlich erwiesen sein.