Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Wasser – Ein besonders streng kontrolliertes Lebensmittel

Trinkwasser beziehungsweise Leitungswasser wird in Deutschland sehr streng kontrolliert und kann daher unbedenklich und ohne weitere Behandlung getrunken werden. Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Diese Qualitätsanforderungen sind durch Gesetze, Richtlinien und Verordnungen festgelegt. Sie müssen von den Wasserversorgungsunternehmen gewährleistet werden und unterliegen einer ständigen Kontrolle durch die Überwachungsbehörden.

Natürliches Mineralwasser stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es ist von ursprünglicher Reinheit, frei von Krankheitserregern. Aufgrund des Gehaltes an Mineralstoffen, Spurenelementen und sonstigen Bestandteilen soll natürliches Mineralwasser bestimmte physiologische Wirkungen haben. Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das amtlich anerkannt werden muss.

Quellwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen und wird über natürliche oder künstlich erschlossene Quellen gewonnen. Quellwasser benötigt keine amtliche Anerkennung.

Tafelwasser ist kein natürliches Mineralwasser, sondern eine Mischung verschiedener Wässer. Tafelwasser kann zudem weitere Zutaten enthalten, wie etwa Meerwasser, natürliches salzreiches Wasser und Natriumchlorid. Tafelwasser bedarf keiner amtlichen Anerkennung.

Heilwasser ist kein Lebensmittel, sondern ein Arzneimittel und muss daher zugelassen werden. Heilwässer besitzen eine besondere Zusammensetzung und können zur Vorbeugung, Behebung oder Linderung von Krankheiten verwendet werden. Ihre Eignung muss wissenschaftlich erwiesen sein.