Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Was ist Lebensmittelbetrug?

Schale mit verschiedenen Olivensorten Food Fraud Oliven Quelle: Floydine / stock.adobe.com

Der Begriff „Lebensmittelbetrug“ hat sich in den letzten Jahren, vor allem seit dem so genannten Pferdefleischskandal im Jahr 2013 manifestiert. Eine übergreifende und umfassende Definition des Begriffs gibt es derzeit nicht, aber es existieren sowohl in Deutschland, in Europa als auch international verschiedene Definitionsansätze, um den Rechtsbereich konkreter fassen zu können.

Zusammenfassend ist unter Lebensmittelbetrug das vorsätzliche Inverkehrbringen von Lebensmitteln zu verstehen, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht mit ihrer Auslobung übereinstimmt. Die vorsätzliche Täuschung zielt auf einen finanziellen oder wirtschaftlichen Vorteil ab. Lebensmittelbetrug kann, muss jedoch nicht zwingend mit einem Gesundheitsrisiko für Verbraucher einhergehen.

Das Europäische Netzwerk zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (EU Food Fraud Network; EU FFN) hat vier Kriterien aufgestellt, die erfüllt sein müssen, um von „Lebensmittelbetrug“ zu sprechen:

  • Vorsatz
  • Verstoß gegen das EU-Lebensmittelrecht
  • Gewinnerzielung
  • Täuschung des Verbrauchers

Für Deutschland hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Lebensmittelkriminalität / Food Fraud“ (BLAG) eine Arbeitsdefinition für „Lebensmittelkriminalität / Food Fraud“ empfohlen:

„Lebensmittelkriminalität / Food Fraud“ liegt vor bei dem vorsätzlichen oder unerlaubten Austausch oder Zusatz, der Verfälschung oder Falschdarstellung von Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelverpackungen oder bei täuschenden Aussagen über ein Produkt, mit der Absicht, dadurch einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen.“

Seit dem 14. Dezember 2019 gilt die Verordnung (EU) 2017/625 (dazugehörige BVL-Hintergrundinformation) für die Durchführung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Sie fordert, bei Kontrollen auch mögliche betrügerische und irreführende Praktiken in Betracht zu ziehen.

Bei Lebensmittelbetrugsfällen handelt es sich in der Regel um strafrechtlich relevante Tatbestände, die von den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei und Zollverwaltung) in Zusammenarbeit mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden verfolgt werden. Globale Warenströme und stark verzweigte Lieferketten verstärken die Möglichkeit betrügerisch zu handeln. Der Anreiz zum Lebensmittelbetrug hängt von zahlreichen Faktoren ab, z.B. wie einfach die Verfälschung des Lebensmittels möglich ist, wie viel Gewinn erzielt werden kann und wie hoch die Aufdeckungswahrscheinlichkeit, z.B. durch geeignete analytische Methoden, ist.

Beispiele für Lebensmittelbetrug sind:

  • Falsch deklarierte Rindfleischprodukte, die Pferdefleisch enthalten.
  • Angebliches natives Olivenöl, dass ein günstiges, mit Chlorophyll eingefärbtes Salatöl ist.
  • Garnelen, die zur Gewichtserhöhung mit Gel aufgespritzt werden.
  • Natürlicher Honig, welcher mit Zuckerlösung gestreckt wird.
  • Edelfisch, bei der die Fischart falsch angegeben wurde.
  • Vermeintliche Bio-Lebensmittel, die konventionell angebaut wurden.

Aus der Mediathek

Kurz erklärt: Lebensmittelfälschern auf der Spur

Ob mit Wasser aufgespritzte Garnelen, mit Olivenbaumblättern gestreckte Gewürze oder Bio-Eier vom konventionell gehaltenen Huhn – Lebensmittelbetrug kann jeden treffen. Im Fokus der Fälscher sind sowohl hochwertige, teure Lebensmittel mit hoher Gewinnmarge als auch preiswerte Lebensmittel, wo der Profit über die Menge gemacht wird.

Mehr erfahren