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OPSON V (2015/2016) – Fische aus Asien

Das Ziel der deutschen Beteiligung unter Mitwirkung der Lebensmittel-überwachungsbehörden aus Bayern, Hamburg, Hessen und Thüringen war die Kontrolle von importiertem Fisch aus Asien, da hochwertige Fischarten, wie der Red Snapper (lat. Lutjanus malabaricus) und der Japanische Aal (lat. Anguilla japonica) durch preiswertere Arten, wie dem Rotbarsch (lat. Sebastes norvegicus) oder dem Europäischen Aal (lat. Anguilla anguilla) ersetzt werden, um einen ökonomischen Vorteil auf Kosten des Verbrauchers erzielen zu können.

Rotbarsch links gegenüber Red Snapper rechts Rotbarsch links gegenüber Red Snapper rechts Quelle: Picturefoods.com / stock.adobe.com

Entsprechende Artbestimmungen fanden an den Grenzeingangsstellen im Hamburger Hafen und Frankfurter Flughafen statt. Entlang der Warenkette in Deutschland konnten keine irreführenden und betrügerischen Praktiken festgestellt werden. Vor, während und nach der Operationsphase in Deutschland, welche vom 17. Dezember 2015 bis zum 29. Februar 2016 dauerte, stand das BVL in engem Kontakt mit den beteiligten Bundesländern. Diese haben in ihrer Zuständigkeit selbstständig die relevante Ware identifiziert und untersucht sowie einen intensiven bilateralen Informationsaustausch, beispielsweise durch die Übermittlung von Lieferlisten, betrieben.

Die untersuchten Waren, 39.500 kg Japanischer Aal und 6.720 kg Rotbarsch, wurden über die Grenzeingangsstellen Hamburger Hafen und Frankfurter Flughafen importiert. Entlang der Warenkette der verfolgten Sendungen wurden Artbestimmungen sowie Dokumentenprüfungen bei Zwischenhändlern und in der Gastronomie vorgenommen. Die Maßnahmen erstreckten sich auf 24 Händler, bei 110 Restaurants wurden Online-Überprüfungen der Speisekarten durchgeführt, 21 Restaurants wurden inspiziert.
Im Zuge der Operation OPSON V wurden auf allen Stufen der verfolgten Warenkette keine gefälschten Lebensmittel identifiziert. Allerdings wurden 2.338 kg Fisch aus der Familie der Schnapper (Lutjanidae) aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wegen des Nachweises von Ciguatoxinen beschlagnahmt.
Die Kommunikation mit Europol erfolgte über die nationalen OPSON-Kontaktstellen, d.h. über das Bundeskriminalamt als nationale polizeiliche Zentralstelle für Strafverfolgungsbehörden sowie über das BVL als Nationale Kontaktstelle für Lebensmittelbetrug.

Die Ergebnisse zu OPSON V hat das BVL an Europol übermittelt. OPSON V hat u.a. maßgeblich dazu beigetragen, dass die Grundlage für eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BVL, dem Zollfahndungsdienst des Zollkriminalamtes und dem Bundeskriminalamt bei der Bekämpfung von Lebensmittelbetrug geschaffen worden ist.

Europol hat im Sommer 2016 einen detaillierten, öffentlich zugänglichen Bericht zu den Ergebnissen der OPSON V-Operation veröffentlicht. Demnach ist im Rahmen dieser Operation die bislang größte Sicherstellung von gefälschten Lebensmitteln mit ca. 10.000 t Lebensmitteln und ca. 1 Mio. Liter Getränke, erfolgt.

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