Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Vorschriften für Diabetiker-Lebensmittel aufgehoben

Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand benötigen Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel. Für sie gelten die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die Allgemeinbevölkerung.

Daher wurde von wissenschaftlichen Fachgesellschaften und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlen, die DiätV zu ändern und sie dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen.

Vorgaben für die Verwendung bestimmter Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel in Diabetiker-Lebensmitteln, den Brennwert von Brot für Diabetiker sowie die Zusammensetzung von Mahlzeiten für Diabetiker wurden mit der 16. Änderungsverordnung der DiätV aufgehoben. Die Verordnung zur Änderung der Diätverordnung trat am 09. Oktober 2010 in Kraft. Sie sieht Übergangsfristen vor, um den betroffenen Unternehmen die notwendigen Umstellungen im Bereich der Kennzeichnung und Zusammensetzung der Produkte zu ermöglichen. Dementsprechend heißt es in § 28 Abs. 4 DiätV „Diätetische Lebensmittel für Diabetiker, die dieser Verordnung in der bis zum 8. Oktober 2010 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 09. Oktober 2012 in Verkehr gebracht werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist können die nicht dieser Verordnung entsprechenden diätetischen Lebensmittel für Diabetiker bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum abverkauft werden.