Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Multi-Vitamin-Mineral-Mischung zur Nahrungsergänzung in Kapselform. Zu Nr. 1998-019-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen einer Multi-Vitamin-Mineral-Mischung zur Nahrungsergänzung in Kapselform

Gemäß § 47 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft bekanntgegeben:

Multi-Vitamin-Mineral-Mischungen zur Nahrungsergänzung in Kapselform, die im Vereinigten Königreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden, soweit folgende Vorgaben eingehalten werden:

Der Vitamin-A-Gehalt darf 625 iE pro Kapsel und der Vitamin-D-Gehalt 50 iE pro Kapsel nicht überschreiten.

Bei Produkten, die Vitamin A enthalten, ist ein Warnhinweis anzubringen, daß von Frauen im gebärfähigen Alter dieses Produkt nicht eingenommen werden soll.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produktes entschieden.

Im übrigen findet hinsichtlich der Kennlichmachung § 47 a Abs. 4 LMBG Anwendung.

Bonn, den 26. August 1998
412-6140-3/1089

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag

Dr. Barth