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Multi-Vitamin-Mineral-Mischung zur Nahrungsergänzung in Kapselform. Änderung. Zu Nr. 1998-019-01

Bekanntmachung der Änderung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen einer Multi-Vitamin-Mineral-Mischung zur Nahrungsergänzung in Kapselform

Die Allgemeinverfügung nach § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen einer Multi-Vitamin-Mineral-Mischung zur Nahrungsergänzung in Kapselform vom 26. August 1998 wird dahingehend geändert, daß der Vitamin-A-Gehalt 625 iE pro Tag und der Vitamin-D-Gehalt 50 iE pro Tag bei einer Verzehrsempfehlung von 1 Kapsel pro Tag nicht überschreiten darf.

Der sonstige Inhalt der Allgemeinverfügung vom 26. August 1998 bleibt weiterhin verbindlich.

Bonn, den 30. September 1998
412-6140-3/1089

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag

Warburg