Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Kohlenhydrathaltiges Gel als Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz von Leucin, Valin und Isoleucin in mehreren Geschmacksrichtungen. Zu Nr. 1998-020-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von kohlenhydrathaltigen Gels als Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz der Aminosäuren Leucin, Valin und Isoleucin in den Geschmacksrichtungen Vanille, Lemon und Tropical Fruit

Gemäß § 47 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft bekanntgegeben:

Kohlenhydrathaltige Gels als Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz von Aminosäuren in den Geschmacksrichtungen Vanille, Lemon und Tropical Fruit, die im Vereinigten Königreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden. Der Zusatz der Aminosäuren Leucin, Valin und Isoleucin darf jeweils 170 mg/100 g nicht überschreiten.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produkts entschieden.

Im übrigen findet hinsichtlich der Kenntlichmachung § 47 a Abs. 4 LMBG Anwendung.

Bonn, den 14. September 1998
412-6140-3/1212

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag

Dr. Barth