Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Lutschtabletten für Kinder zur Nahrungsergänzung mit Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen. Zu Nr. 1999-005-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Lutschtabletten für Kinder zur Nahrungsergänzung mit Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen

Gemäß § 47 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 LMBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft und Technologie bekanntgegeben:

Lutschtabletten für Kinder mit Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen, die im Vereinigten Königreich von Großbritannien oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden. Die Höchstmenge pro Tag an Vitamin A darf 500 µg und von Vitamin D 3,1 µg entsprechend der Tagesverzehrsempfehlung nicht überschreiten.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produkts entschieden. Im übrigen findet hinsichtlich der Kenntlichmachung § 47 a Abs. 4 LMBG Anwendung.

Bonn den 17. Februar 1999
412-6140-3/1279

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag

Dr. Barth