Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Spurenelementen. Zu Nr. 1999-014-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) über die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Spurenelementen

Gemäß § 47 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 LMBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft und Technologie bekanntgegeben:

Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit Zusatz von Spurenelementen, die in Österreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden, wenn die Vorgaben der nachfolgend aufgeführten Tabelle eingehalten werden.

SpurenelementeTageszufuhr entsprechend der Verzehrsempfehlung
Calzium 150,10 mg
Kalium 114,30 mg
Magnesium71,45 mg
Zink 3,43 mg
Eisen 2,85 mg
Mangan 1,43 mg
Kupfer 0,50 mg
Molybdän 57,00 µg
Chrom 43,00 µg
Selen 28,50 µg

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produktes entschieden.

Im übrigen findet hinsichtlich der Kenntlichmachung § 47 a Abs. 4 LMBG Anwendung.

Bonn, den 16. Dezember 1999
412 - 6140 - 3/1361

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag

Dr. Barth