Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Nahrungsergänzungsmittel in Form einer Lutschtablette mit Zusatz von Magnesiumlactat und Kaliumgluconat. Zu Nr. 2001-012-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) über die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Form einer Lutschtablette mit Zusatz von Magnesiumlactat und Kaliumgluconat

Gemäß § 47 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 LMBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben:

Nahrungsergänzungsmittel in Form einer Lutschtablette, die in Frankreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden und die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Höchstmengen an Stoffen in der Tagesdosierung enthalten, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden:

Höchstmengen an Stoffen in der Tagesdosierung
Vitamine/Mineralstoffe/SpurenelementeMaximale Dosierung pro Tag (10 Lutschtabletten)  
Magnesium80mg
Vitamin B10,4mg
Vitamin B20,6mg
Vitamin B60,6mg
Niacin5,2mg
Pantothensäure1,7mg
Kalium13mg

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produkts entschieden.

Im Übrigen finden hinsichtlich der Kenntlichmachung § 47 a Abs. 4 LMBG und hinsichtlich der Kennzeichnung die Vorschriften der Diätverordnung Anwendung.

Bonn, den 15. November 2001
222-6140-3/1765

Bundesministerium für Verbraucherschutz,

Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag

Dr.  W i n t e r