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Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz von selenangereicherter Hefe (BVL 07/01/013)

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Zusatz von selenangereicherter Hefe (BVL 07/01/013) vom 13. Juni 2007

Gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekannt gegeben:

Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz von selenangereicherter Hefe mit einem Gehalt von bis zu 25 µg Selen bezogen auf die empfohlene Tagesverzehrsdosis, die in Dänemark oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen bis zum 31.12.2009 in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden. Die im Nahrungsergänzungsmittel verwendete selenangereicherte Hefe erfüllt die folgende Spezifikation:

  • Anteil Selenomethionin am Gesamtselen: > 55%

  • Anteil anorganischen Selens: < 1 %

  • Schwermetalle: Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber: jeweils < 1 mg/ kg

  • Mikrobielle Verunreinigungen: Gesamtzahl vermehrungsfähiger, aerober Keime: < 104/ g

  • Pilze: < 102/ g

  • Enterobakterien: < 102/ g

  • Escherichia coli: nicht vorhanden in 1 g

  • Staphylococcus aureus: nicht vorhanden in 1 g

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produktes entschieden. Im Übrigen findet hinsichtlich der Kenntlichmachung § 54 Abs. 4 LFGB Anwendung.

Berlin, den 13. Juni 2007

101-222-8140-3/2196

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Im Auftrag

Dr. Gerd Fricke

Abteilungsleiter