Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Nahrungsergänzungsmittel in Tablettenform mit Zusatz von Lutein, extrahiert aus Tagetes erecta bis zu einer maximalen Tagesdosis von 10 mg und Vitamin E bis zu einer maximalen Tagesdosis von 12 mg (BVL 08/01/027)

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Tablettenform mit Zusatz von Lutein, extrahiert aus Tagetes erecta bis zu einer maximalen Tagesdosis von 10 mg und Vitamin E bis zu einer maximalen Tagesdosis von 12 mg (BVL 08/01/027) vom  19. November 2008

Gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl I, S. 945) wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekannt gegeben:

Ein Nahrungsergänzungsmittel in Tablettenform mit Zusatz von Lutein, extrahiert aus Tagetes erecta, bis zu einer maximalen Tagesdosis von 10 mgund Vitamin E bis zu einer maximalen Tagesdosis von 12 mg, das in Italien oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht wird oder das aus einem Drittland stammt und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befindet, darf in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden.


Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produktes entschieden.

Im Übrigen findet hinsichtlich der Kenntlichmachung § 54 Abs. 4 LFGB Anwendung.

Berlin, den 19. November 2008
101-222-8140-3/2312

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Im Auftrag

gez. Dr. Gerd Fricke

Abteilungsleiter