Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Hier kommen Sie zur Sammlung aller Allgemeinverfügungen für Nahrungsergänzungsmittel.

Bekannt gemachte Allgemeinverfügungen gelten zugunsten aller Einführer rezepturgleicher Erzeugnisse aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Allgemeinverfügungen können aufgrund von Änderungen von Vorschriften, wie beispielsweise der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) oder der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) hinfällig sein.

Für den Text des § 54 LFGB sind die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger verbindlich. Die Fundstellen finden Sie auf der Übersichtsseite.