Futtermittelanalytik / Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren (ASU)

Für eine harmonisierte Überwachung und Kontrolle der Futtermittel und für die Gerichtsfestigkeit von Analysenergebnissen sind harmonisierte Untersuchungsverfahren eine unabdingbare Voraussetzung.

Dafür hat die Europäische Kommission in der Kontrollverordnung (Verordnung (EU) 2017/625) in Artikel 34 eine sogenannte „Kaskadenregelung“ vorgeschrieben: Durch die nationale Rechtssetzung (Futtermittelverordnung) erfolgt eine weitere Abstufung der wissenschaftlich anerkannten Methoden.

Gemäß § 64, Abs. 2 LFGB hat das BVL die Aufgabe, eine amtliche Sammlung von Probenahme- und Untersuchungsverfahren (ASU) für die Untersuchung von Futtermitteln zu veröffentlichen, die die Grundlage für eine bundesweit einheitliche Qualität bei der amtlichen Futtermittelkontrolle bildet. Damit kann ein einheitlicher Vollzug der futtermittelrechtlichen Regelungen sichergestellt werden.

Die Veröffentlichung erfolgt nach Anhörung der Expertengruppe „Analysemethoden für die Futtermitteluntersuchung", die sich aus einem ausgewählten Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Fütterungsberatung, der Futtermitteluntersuchung, der Futtermittelüberwachung, der Landwirtschaft und der sonst beteiligten Wirtschaft zusammensetzt.
Unter Berücksichtigung der Kaskadenregelung und unter Einbeziehung von validierten VDLUFA-Methoden wählt die Expertengruppe Untersuchungsverfahren zur Aufnahme in die ASU aus und verabschiedet deren Veröffentlichung nach fachlicher Prüfung.

Band V (F) der ASU beinhaltet Untersuchungsverfahren für Futtermittel und kann kostenpflichtig beim Beuth-Verlag als Loseblattsammlung und auch als Online-Version erworben werden.

Im Hinblick auf die vollständige Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes und des Abbaus von Handelshemmnissen fördert das BVL die Harmonisierung von Untersuchungsverfahren und unterstützt Bestrebungen, Methoden der ASU in die Normung auf europäischer Ebene einzubringen. Neben der Tätigkeit des BVL in nationalen Gremien des DIN (hier Arbeitssauschuss „Futtermittel“) sowie in den europäischen und internationalen Arbeitsgremien des CEN, CEMA und ISO, entsendet das BVL zudem Sachverständige des VDLUFA in das nationale Gremium des DIN und zur mitunter fachlich effizienteren Vertretung der deutschen Interessen auch in die europäischen und internationalen Arbeitsgremien.