Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF)

Die Europäische Union bietet einen der höchsten Lebensmittelsicherheitsstandards weltweit. Ein Schlüsselinstrument ist dabei das RASFF - das europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel. Mit wachsender Tendenz werden jährlich mehr als 3.500 RASFF-Meldungen und mehr als 10.000 Folgemeldungen unter den Netzwerkmitgliedern geteilt. Das BVL fungiert hierbei als nationale RASFF-Kontaktstelle für Deutschland und gewährleistet den effizienten und grenzüberschreitenden Informationsaustausch der zuständigen Institutionen und Behörden.

Was ist das Schnellwarnsystem RASFF?

Besteht eine Gefahr für die Gesundheit heißt es schnell warnen, informieren, kooperieren, sich austauschen: Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern wurde 1979 das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (RASFF, Rapid Alert System for Food and Feed) initiiert. Es ist ein behördeninternes Informationsnetzwerk, das über Ländergrenzen hinaus aktiv ist. Mitglieder sind die Europäische Kommission, alle EU-Mitgliedsstaaten, die vier Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Staaten) Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA, European Food Safety Authority) und die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA, EFTA Surveillance Authority). Der Informationsaustausch erfolgt über eine Online-Plattform namens „iRASFF“ (interaktives RASFF) und ermöglicht den RASFF-Mitgliedern ein schnelles und koordiniertes Handeln als Reaktion auf eine durch Lebens- oder Futtermittel verursachte Gesundheitsbedrohung.

Vor welchen Produkten wird im RASFF gewarnt?

Im RASFF wird vor gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln, Lebensmittelbedarfsgegenständen und Futtermitteln gewarnt. Bei Lebensmitteln können beispielsweise der Nachweis von Schimmelpilzgiften, Fremdkörperfunde oder nicht gekennzeichnete Allergene eine RASFF-Meldung auslösen. Zu Lebensmittelbedarfsgegenständen gehören zum Beispiel Geschirr, Kochutensilien wie Töpfe, Pfannen und Backformen, Verpackungen von Lebensmitteln oder Einwegbecher. Sie können eine Gefahr darstellen, wenn gesundheitsgefährdende Substanzen aus dem Behälter in das Lebensmittel übergehen.

Ebenso wie Lebensmittel werden auch Futtermittel für Heim- und Nutztiere wie beispielsweise Hunde-Kauknocken, Vogelfutter, Fischmehl und Rapskuchen im RASFF gemeldet, sobald von ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Häufige Gründe für eine Meldung im RASFF sind Verunreinigungen mit Salmonellen oder Schimmelpilzen.  

Wer macht was im RASFF?

Effizienz durch kurze Meldewege und klare Hierarchien: RASFF-Kontaktstellen bei den Überwachungsbehörden und Knotenpunkte in jedem Mitgliedsstaat sowie bei der Europäischen Kommission und den beteiligten europäischen Behörden ermöglichen einen schnellen Informationsfluss rund um die Uhr, auch am Wochenende.

In Deutschland übermittelt das BVL als nationale RASFF-Kontaktstelle Informationen aus anderen Mitgliedsstaaten an die zuständigen Überwachungsbehörden in den 16 Bundesländern und RASFF-Meldungen deutscher Überwachungsbehörden an die Europäische Kommission.

Darüber hinaus fasst das BVL die RASFF-Meldungen eines Tages zu Berichten zusammen und stellt diese den Kontaktstellen der Bundesländer, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und weiteren Bundesbehörden zur Verfügung.

Meldewege RASFF Meldewege RASFF

Wie funktioniert das RASFF?

Wird ein Produkt zum Beispiel im Rahmen einer amtlichen Kontrolle, einer betrieblichen Eigenkontrolle oder durch Verbraucherinnen und Verbraucher beanstandet und birgt ein potentielles Gesundheitsrisiko, werden die zuständigen Behörden tätig. Sie erstellen über die Online-Plattform iRASFF einen RASFF-Meldeentwurf mit allen wesentlichen Informationen zur Identifizierung des Produktes, zu den festgestellten Gefahren, zur Produktrückverfolgung und zum Vertrieb sowie zu eventuell bereits ergriffenen Maßnahmen.

Diesen Entwurf übermitteln sie an die nationale Kontaktstelle (in Deutschland an das BVL). Hier wird jede Meldung geprüft, teilweise übersetzt und zur Validierung an die Europäische Kommission weitergeleitet. Die Europäische Kommission prüft die Meldung ebenfalls und verteilt sie an alle Kontaktstellen der Netzmitglieder, sodass diese ihrerseits erforderliche Maßnahmen ergreifen und ggf. weitere Ermittlungen durchführen können. Liegen dem meldenden Land oder anderen RASFF-Mitgliedern weitere relevante Informationen vor, werden diese als sogenannte „Folgemeldungen“ über das iRASFF geteilt.

Wie funktioniert das RASFF Wie funktioniert das RASFF

Welche unterschiedlichen Meldungen gibt es?

In Abhängigkeit von der Schwere des identifizierten Risikos und des Vertriebsstatus werden die Meldungen unterschiedlich kategorisiert und priorisiert. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Meldungstypen im RASFF:   

Höchste Priorität haben Warnmeldungen: Birgt ein Lebens- oder Futtermittel ein ernstes Risiko für Mensch, Tier oder Umwelt und ist somit unverzügliches Handeln in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich, wird eine Warnmeldung erstellt. Befindet sich die betroffene Ware bereits im Umlauf bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, wird eine Warnung der Öffentlichkeit durch Hersteller, Importeure, Händler oder Behörden veranlasst.

Informationsmeldungen erfordern keine sofortigen Maßnahmen in anderen Mitgliedstaaten, da das Produkt dort nicht auf dem Markt ist (Informationsmeldung zur Kenntnisnahme) oder weil das von dem betreffenden Produkt ausgehende Risiko keine sofortigen Maßnahmen erfordert (Informationsmeldung zur Weiterbehandlung).

Eine Grenzzurückweisungsmeldung wird übermittelt, wenn zu beanstandende Lebens- oder Futtermittel durch eine Grenzkontrollstelle oder eine benannte Eingangsstelle der EU zurückgewiesen wurden. Die betroffene Lieferung wird in das Herkunftsland zurückverbracht oder an Ort und Stelle unschädlich beseitigt.

Als Nachricht bzw. Newsmeldung werden Mitteilungen bezeichnet, die auf noch nicht verifizierten Informationen basieren oder bei denen die Ursache eines Risikos noch nicht identifiziert werden konnte.

Die Meldekategorien im RASFF Die Meldekategorien im RASFF

Wo finde ich die Meldungen aus dem RASFF?

RASFF-Meldungen werden im Internet veröffentlicht. Um Verbraucherinnen und Verbrauchern, Unternehmen oder Interessensverbänden Zugang zu den Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel zu geben, betreibt die Europäische Kommission das „RASFF-Window“. Hier können aktuelle Meldungen in englischer Sprache eingesehen und die Daten für eigene Auswertungen zum RASFF verwendet werden.

Auch auf der Homepage des BVL werden die Meldungen veröffentlicht: Eine anonymisierte Übersicht der täglichen Originalmeldungen aus dem Schnellwarnsystem in deutscher Sprache sowie die Tagesmeldungen der vergangenen Monate können hier abgerufen werden.

Rechtlicher Hinweis:

Das BVL übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen in den hier veröffentlichten Tageslisten. Die Informationen werden so weiter verarbeitet, wie sie dem BVL über die EU-Kommission von der Kontaktstelle des jeweiligen Mitgliedsstaates zur Verfügung gestellt werden.

Die Veröffentlichung der Tagesberichte erfolgt unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes.