Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Für Verbraucher

Für sichere Lebensmittel müssen die Tiere, von denen diese Lebensmittel stammen mit einwandfreiem Futter versorgt werden. Die Verantwortung dafür schultern die Tierhalter und die Hersteller und Händler von Futtermitteln. Die zuständigen Behörden der Länder überprüfen dass die Futtermittel von den etwa 300.000 Futtermittelbetrieben Deutschlands, von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die importierten Futtermittel aus der ganzen Welt auch wirklich sicher sind. Sie prüfen die Betriebe auf die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften und unterstützen gemeinsam mit den Behörden des Bundes die Futtermittelbetriebe sowie die Verbraucher durch viele nützliche Informationen.

Als Futtermittel gelten Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind. Futtermittelzusatzstoffe werden durch ein Gemeinschaftsverfahren europaweit zugelassen. Es sind Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittel-Ausgangserzeugnisse oder Vormischungen sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, um die Beschaffenheit der Futtermittel oder der tierischen Erzeugnisse sowie die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv zu beeinflussen. Sie sollen helfen, den Bedarf an bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen bei gesunden Tieren zu decken, die tierische Erzeugung zu verbessern. Vormischungen wiederum sind Mischungen von Futtermittelzusatzstoffen oder Mischungen aus einem oder mehreren Futtermittelzusatzstoffen mit Futtermittel-Ausgangserzeugnissen oder Wasser als Träger, die nicht zur direkten Verfütterung an Tiere bestimmt sind. Eine aktuelle Liste aller für die Tierernährung zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe bietet das BVL auf der Homepage an.

Das BVL wirkt bei der Koordinierung der amtlichen Futtermittelüberwachung zwischen den Ländern mit. Dazu werden vom BVL unter Beteiligung der Länder, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesinstituts für Risikobewertung mehrjährige ziel- und risikoorientierte nationale Kontrollprogramme im Futtermittelsektor ausgearbeitet. Diese sind Bestandteil des Mehrjährigen nationalen Kontrollplanes der Bundesrepublik Deutschland. Die bei der amtlichen Futtermittelüberwachung der Länder festgestellten Ergebnisse werden durch das BVL jährlich zu einer bundesweiten Statistik zusammengefasst und ausgewertet und bilden die Grundlage für eine Risikoorientierung der nächsten Kontrollprogramme. Zur Koordinierung einer bundesweit einheitlichen amtlichen Futtermittelüberwachung gehört ebenso die Ausarbeitung von Merkblättern für die Zulassung und Registrierung von Betrieben auf dem Futtermittelsektor. Bestimmte Futtermittel, Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen für die Tierernährung dürfen nur von Betrieben hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, wenn diese Betriebe von den zuständigen Landesbehörden zugelassen oder registriert sind. Das BVL wirkt mit an der Erarbeitung entsprechender Merkblätter und veröffentlicht diese auf der Homepage. Außerdem veröffentlicht das BVL ein Verzeichnis der zugelassenen und/oder registrierten Betriebe.

Bestimmte Futtermittel, die in Drittländern hergestellt worden sind, dürfen nur über bestimmte Eingangsstellen oder Eingangsorte in das Hoheitsgebiet Deutschlands eingeführt werden. Vom BVL werden Verzeichnisse zu benannten Eingangsstellen oder Eingangsorten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger bekannt gemacht bzw. sind Verweise hierzu, auf der Homepage des BVL zu finden.