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Was sind Futtermittelzusatzstoffe?

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung sind die Zulassung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen (Futtermittelzusatzstoff-Verordnung) ab dem 18. Oktober 2004 neu geregelt worden. Die Futtermittelzusatzstoff-Verordnung löst die bisherigen einheitlichen Bestimmungen der Richtlinie 70/524/EWG ab.

Nach der Definition in den Begriffsbestimmungen der Futtermittelzusatzstoff-Verordnung sind Futtermittelzusatzstoffe Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittelausgangserzeugnisse sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden um insbesondere eine oder mehrere Funktionen zu erfüllen. Dies betrifft im Einzelnen folgende funktionelle Wirkungen:

  • die Beschaffenheit des Futtermittels positiv zu beeinflussen
  • die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse positiv zu beeinflussen
  • die Farbe von Zierfischen und –vögeln positiv zu beeinflussen
  • den Ernährungsbedarf der Tiere zu decken
  • die Auswirkungen der Tierproduktion auf die Umwelt positiv zu beeinflussen
  • die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel positiv zu beeinflussen oder
  • eine kokzidiostatische oder histomonostatische Wirkung aufzuweisen

Die Futtermittelzusatzstoffe werden je nach Funktionsweise und Eigenschaften einer oder mehreren Kategorien zugeordnet:

  • technologische Zusatzstoffe: jeder Stoff, der Futtermitteln aus technologischen Gründen zugesetzt wird (wie Konservierungsmittel, Bindemittel, Emulgatoren, Antioxidationsmittel, Silierzusatzstoffe),
  • sensorische Zusatzstoffe: jeder Stoff, der einem Futtermittel zugesetzt, die organoleptischen Eigenschaften dieses Futtermittels bzw. die optischen Eigenschaften des aus Tieren gewonnenen Lebensmittels verbessert oder verändert (wie Farbstoffe, Aromastoffe),
  • ernährungsphysiologische Zusatzstoffe (wie Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren),
  • zootechnische Zusatzstoffe: jeder Zusatzstoff, der die Leistung von gesunden Tieren oder die Auswirkungen auf die Umwelt positiv beeinflussen soll (wie Mikroorganismen, Enzyme) und
  • Kokzidiostatika und Histomonostatika.

Innerhalb dieser Kategorien werden die Futtermittelzusatzstoffe entsprechend ihrer Hauptfunktion oder Hauptfunktionen einer oder mehreren so genannten Funktionsgruppen wie z.B. Konservierungsmittel, Verbindungen von Spurenelementen, Verdaulichkeitsförderer zugeordnet. Im Anhang I der Futtermittelzusatzstoff-Verordnung sind alle derzeit geregelten Funktionsgruppen sowie deren Beschreibung gelistet. Aufgrund des technologischen Fortschritts oder der wissenschaftlichen Entwicklung können im Ausschussverfahren neue Kategorien und Funktionsgruppen geschaffen werden.