Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Für sichere Verbraucherprodukte: Das RAPEX- Behördennetzwerk für gesundheitlichen Verbraucherschutz in Europa

Das Schnellwarnsystem RAPEX (Rapid Exchange of Information System) ist ein europaweit etabliertes Instrument, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Verbraucherprodukten schnell und wirkungsvoll zu schützen.

Was ist das Schnellwarnsystem RAPEX?

Das Bild zeigt einen Metallhubschrauber. (Quelle: pixabay.com) Spielwaren Quelle: pixabay.com

Vor gesundheitsgefährdenden Verbraucherprodukten warnen und informieren: Mit dem Schnellwarnsystem RAPEX (Rapid Exchange of Information System) wurde im Europäischen Wirtschaftsraum ein Netzwerk zum Schutz der Gesundheit etabliert, in dem Behörden in Echtzeit Informationen zu gefährlichen Verbraucherprodukten austauschen.

Ursprünglich war es nur für den direkten Austausch von Behörden konzipiert. Mittlerweile sind die Warnungen vor gesundheitlich bedenklichen Verbraucherprodukten auf einer öffentlich zugänglichen Plattform im Internet einsehbar. Netzmitglieder sind die Europäische Kommission sowie alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, das heißt, neben den 27 EU-Mitgliedstaaten auch Island, Norwegen und Liechtenstein.

Vor welchen Produkten wird im RAPEX gewarnt?

Über RAPEX wird vor Produkten gewarnt, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher im täglichen Leben in Kontakt kommen können – möglicherweise Autos, Mobilfunkgeräte, Unterhaltungselektronik, Kosmetikprodukte und Spielzeug. Wenn in Verbraucherprodukten beispielsweise gesundheitsgefährdende Substanzen den rechtlich festgelegten Höchstwert überschreiten, kann das ein Grund für eine Warnung sein.
Im Bereich der kosmetischen Mittel wären das beispielsweise Creme, Zahnpasta oder Shampoo. Als „Gegenstände des täglichen Bedarfs“ könnten Spielzeug, Kleidung und Schmuck sowie Tabakerzeugnisse Gegenstand von Warnungen sein.

Wer macht was im RAPEX?

Kurze Meldewege, enge Verbindungen und klare Hierarchien: Im RAPEX-Netzwerk gibt es Überwachungsbehörden vor Ort, Kontaktstellen in den Bundesländern und Knotenpunkte in den Mitgliedstaaten sowie in der Europäischen Kommission.

In Deutschland fungiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Kontaktstelle. Sie bildet damit das Bindeglied zwischen den zuständigen Überwachungsbehörden Deutschlands auf der einen und der Europäischen Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten auf der anderen Seite.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist für einen Teil der Meldungen zu Verbraucherprodukten eine Schnittstelle zwischen der BAuA und den Bundesländern: Das betrifft den Bereich der kosmetischen Mittel, Tätowiermittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Spielzeug, Kleidung und Schmuck) sowie Tabakerzeugnisse.

Wo stehen die Informationen, Meldungen und Warnungen?

Alle RAPEX-Kontaktstellen, Behörden und Institutionen, sind über eine Online-Plattform miteinander verbunden. Alle Netzwerkmitglieder sind rund um die Uhr erreichbar. Somit ist ein unmittelbarer Informationsaustausch gewährleistet.

Die Übermittlung der Informationen für die Netzwerkmitglieder erfolgt über die Onlineanwendung „Safety Gate RAPEX“, welche von der Europäischen Kommission verwaltet wird.

Darüber hinaus werden Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Interessenverbände sowohl durch die Europäische Kommission (Safety Gate) als auch durch die BAuA über wesentliche Inhalte der jeweiligen Meldung informiert.

Bei Meldungen zu kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen, also zu Produkten im Zuständigkeitsbereich des BVL, kann die Information der Öffentlichkeit darüber hinaus auf dem Portal lebensmittelwarnung.de erfolgen.

Wie funktioniert das RAPEX?

Wird ein Verbraucherprodukt zum Beispiel im Rahmen einer amtlichen Kontrolle, bei Kontrollen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, bei einer betrieblichen Eigenkontrolle oder durch Verbraucherinnen Verbraucher beanstandet und birgt ein potentielles Gesundheitsrisiko, werden die zuständigen Behörden tätig. Die Behörden erstellen über die Online-Plattform „Safety Gate RAPEX“ einen RAPEX-Meldeentwurf. Ein solcher Entwurf enthält alle wesentlichen Informationen zur Identifizierung des Produktes, zu möglichen Gefahren, zur Produktrückverfolgung und zum Vertrieb sowie zu eventuell bereits ergriffenen Maßnahmen.

Diesen Entwurf übermitteln sie an die nationale Kontaktstelle (in Deutschland an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)). Hier wird jede Meldung sorgfältig geprüft, teilweise übersetzt und danach zur Validierung an die Europäische Kommission weitergeleitet. Ausgehend von der Europäischen Kommission werden die Meldungen an alle Kontaktstellen der Netzmitglieder verteilt. Sie können dann eigene, länderspezifisch erforderliche Maßnahmen ergreifen sowie ggf. weitere Ermittlungen durchführen. Das System ist dynamisch: Liegen dem meldenden Land oder anderen RAPEX-Mitgliedern aktuelle weitere relevante Informationen vor, werden diese als sogenannte „Folgemeldungen“ schnellstmöglich auf der Plattform geteilt.

Welche Aufgaben hat das BVL im Rahmen von RAPEX?

Aufgrund des außerordentlichen Umfangs der Produktpalette im RAPEX sind hierbei innerhalb Deutschlands je nach Produktart verschiedene Akteure beteiligt. So werden Meldungen zu stofflichen und mikrobiellen Risiken bei Kosmetika, Tätowiermitteln, Tabakerzeugnissen und Gegenständen des täglichen Bedarfs wie Textilien und Spielzeug (Überwachung von Verbraucherprodukten) von den zuständigen Überwachungsbehörden zunächst an das BVL übermittelt.

Übersicht Meldeweg Abbildung 1: Übersicht Meldeweg Quelle: © BVL

Das BVL prüft den Meldungsentwurf auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit, überträgt die Informationen in das Safety Gate RAPEX und übermittelt diese im System an die nationale Kontaktstelle der BAuA. Die BAuA gibt die Meldung anschließend an die Europäische Kommission. Diese validiert die Meldung und stellt sie allen Netzmitgliedern zur Verfügung. 

RAPEX in Zahlen: Wie viele Meldungen werden veröffentlicht?

Mit jährlich rund 2.000 Meldungen trägt das RAPEX in Zeiten globaler Warenströme entscheidend zur Sicherheit von Verbraucherprodukten und damit zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor gesundheitlichen Gefahren bei. Die deutschen Überwachungsbehörden sind hieran maßgeblich beteiligt – so war Deutschland im Jahre 2018 mit 362 erstellten Meldungen Spitzenreiter unter den Netzmitgliedern!