Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Lebensmittel-Kontaktmaterialien

Aufgaben des BVL


Koordinierung der Überwachung von Lebensmittelkontaktmaterialien

Das BVL koordiniert jährlich Überwachungsprogramme, bei denen ebenso wie Lebensmittel auch Lebensmittelkontaktmaterialien bundesweit untersucht werden. Die Ergebnisse des bundesweiten Überwachungsplans werden im Bericht zur Lebensmittelsicherheit des BVL veröffentlicht.

Die Einhaltung der europaweit geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften wird durch die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen in Deutschland sowohl bei den Herstellern als auch im Handel. Es werden die Lebensmittelkontaktmaterialien selbst untersucht, aber auch im Lebensmittel nach Stoffen gesucht, die beispielsweise aus der Verpackung dort hineingelangt sein können.

Hier einige Beispiele für Untersuchungen der Lebensmittel oder Lebensmittel-kontaktmaterialien, die in den letzten Jahren im Fokus der zuständigen Überwachungsbehörden standen:

  • Mineralöle in Lebensmittelverpackungen aus (Recycling-) Papier, Karton und Pappe
  • Freisetzung von Metallen aus Lebensmittelkontaktmaterialien aus Besteck und Kochgeschirr

Es gibt in Deutschland keine Zulassungspflicht für marktfertige Lebensmittelkontakt-materialien. Die Einhaltung der relevanten rechtlichen Anforderungen, die umgangs-sprachlich auch als 'lebensmittelecht' bezeichnet wird, muss in erster Linie vom Hersteller der Lebensmittel in Zusammenarbeit mit dem Hersteller der Lebensmittelkontaktmaterialien sichergestellt werden.

Auch im grenzüberschreitenden Warenverkehr übernimmt das BVL Aufgaben im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bei Lebensmittelkontakt-materialien:

Lebensmittelkontaktmaterialien, die innerhalb der EU gehandelt werden, unterliegen den EU-weit harmonisierten gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher. Als Konsequenz aus zahlreichen Beanstandungen von Küchenutensilien aus China bzw. Hongkong, China, wegen erhöhter Freisetzung von Melaminharz und Formaldehyd wurden beispielsweise im Jahr 2011 verstärkte Einfuhrkontrollen für solche Lebensmittelbedarfsgegenstände gesetzlich festgelegt („Vorführpflicht"). Um diese verstärkte Kontrolle zielgerichtet gestalten zu können, wurden Orte festgelegt, über die die betroffenen Produkte nach Deutschland gelangen dürfen. Diese werden vom BVL für Behörden und Marktteilnehmer veröffentlicht. Weitere Informationen für Antragsteller und Unternehmer dazu finden sich hier.


Bearbeitung der Zulassung ausgewählter Lebensmittel-kontaktmaterialien

Für marktfertige Lebensmittelkontaktmaterialien besteht keine europaweite Zulassungspflicht. Handelt es sich jedoch um aktive oder intelligente Materialien und Gegenstände, die Einfluss auf beispielsweise die Haltbarkeit des Lebensmittels nehmen, muss vor dem Inverkehrbringen geprüft werden, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Auch einzelne Substanzen für die Herstellung von Kunststoff sowie Verfahren für die Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus recyceltem Kunststoff müssen auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft und zugelassen werden. Diese Prüfungen und Zulassungen werden vom Hersteller beantragt und durch die zuständigen europäischen Behörden vorgenommen. Die entsprechenden Anträge dazu werden vom BVL entgegengenommen und vorab einer Prüfung unterzogen. Weitere Informationen für Antragsteller und Unternehmer dazu finden sich hier.


Ansprechpartner für Verbraucher, Wirtschaftsbeteiligte und andere Behörden

Das BVL erfüllt grundsätzlich die Aufgabe, Informationen aufzubereiten und regelmäßig oder auf Anfrage an seine Partner weiterzugeben.

Dies können z.B. Daten sein, die vom BVL regelmäßig gesammelt, aufbereitet und an nationale oder europäische Behörden weitergegeben werden. Solche Daten können genutzt werden, um die Überwachung von Lebensmittelkontaktmaterialien noch konkreter zu gestalten und den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft weiter zu verbessern.

Bei Fragen zur Zulassung von Lebensmittelkontaktmaterialien oder sonstigen Fachfragen zum Thema ist das BVL Ansprechpartner für Wirtschaftsbeteiligte. Zusätzlich werden hilfreiche Informationen zu Lebensmittelkontaktmaterialien für Antragsteller und Unternehmer hier bereitgestellt.

Verbraucher können ebenfalls Ihre Fragen zu Materialien und Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, an das BVL richten. Das BVL hilft gern bei solchen Fragen, die in die Zuständigkeit des Bundesamts fallen oder nennt den richtigen Ansprechpartner. Ein Kontaktformular für Anfragen findet sich hier.