Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Sonstige Bedarfsgegenstände

Bedarfsgegenstände werden oft in die Gruppen Lebensmittel-Kontaktmaterialien und sonstige Bedarfsgegenstände aufgeteilt. Auch in Behörden und Untersuchungsämtern sind oft unterschiedliche Stellen für diese Bereiche zuständig. Lebensmittel-Kontaktmaterialien sind detailliert geregelt und das Recht ist innerhalb der Europäischen Union (EU) harmonisiert. Bei den sonstigen Bedarfsgegenständen sind nur die Spielwaren durch eine EU-Richtlinie harmonisiert und in eigenen Rechtsnormen geregelt. Die sonstigen Bedarfsgegenstände unterliegen genauso der amtlichen Überwachung wie die Lebensmittel-Kontaktmaterialien.

Zu den sonstigen Bedarfsgegenständen zählen:

  • Spielwaren
  • Körperkontaktmaterialien wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Taschengriffe und Stifte

Überwachung von Bedarfsgegenständen

Sofern Gegenstände unter die Begriffsdefinition des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) fallen, werden diese von den Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert, die auch für die Überwachung der anderen LFGB-Produkte wie Lebensmittel und Futtermittel oder kosmetische Mittel verantwortlich sind. Die Organisation der Überwachungsbehörden fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Überwachungsbehörden kontrollieren die Produkte auf dem Markt, nehmen ggf. Proben oder führen bei Herstellern oder Importeuren Kontrollen durch.

Die Überwachungsbehörden der Kreise oder Städte werden von Experten der chemischen Untersuchungsämter der Bundesländer unterstützt. Die Untersuchungsämter prüfen eingehende Proben, ob diese mit den gesetzlichen Anforderungen in Übereinstimmung sind und führen bei Bedarf chemische Analysen durch.

Die Bundesländer untersuchen laut einer Vereinbarung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) im Jahr eine Probe Bedarfsgegenstände, Kosmetik und Tabakwaren pro 2000 Einwohner. In Deutschland werden also jährlich 41 000 Proben in diesem Bereich untersucht, wobei etwa 1/3 auf die sonstigen Bedarfsgegenstände entfällt.