Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Aufgaben des BVL

Das BVL koordiniert die Überwachung der Bundesländer, initiiert Untersuchungsprogramme und wirkt beratend bei der nationalen und internationalen Gesetzgebung mit. Das BVL erteilt Ausnahmegenehmigungen und Zulassungen für neuartige Tabakerzeugnisse. Die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Bild-Warnhinweise für Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak werden Herstellern und Importeuren dieser Produkte vom BVL auf Antrag bereitgestellt.

Überwachung von Tabakerzeugnissen

Tabakerzeugnisse werden wie Lebensmittel und Bedarfsgegenstände von der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer überprüft. Im Vordergrund steht hierbei die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die sich aus dem TabakerzG und der TabakerzV ergeben. Es wird geprüft, ob keine verbotenen Zusatzstoffe in dem Tabakerzeugnis enthalten sind, ob die Grenzwerte eingehalten und die Vorschriften zur Aufmachung der Produkte berücksichtigt sind. Die von den Herstellern und Importeuren gemeldeten Werte für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid werden überprüft. Eine Liste der in EU-Mitgliedstaaten für die Messung von Teer-, Nikotin- und Kondensatgehalt zugelassenen Laboratorien finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.