Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Tätowiermittel sind keine kosmetischen Mittel, da der Anwendungsort dieser Mittel unter der Haut und nicht wie bei kosmetischen Mittel auf der Haut erfolgt. Tätowiermittel sind auch keine Medizinprodukte, da sie in der Regel nicht zu medizinischen Zwecken verwendet werden. Tätowiermittel dürfen nicht die Gesundheit des Verbrauchers schädigen und müssen die Anforderungen der Tätowiermittelverordnung einhalten. Dies wird von den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Die Zusammensetzung der Tätowiermittel muss dem BVL mitgeteilt werden.

Aufgaben des BVL

Rezepturen von Tätowiermitteln sind entsprechen der Tätowiermittel-Verordnung vor der Inverkehrbringung dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitzuteilen. Das BVL prüft die Vollständigkeit der Angaben und stellt die Produkt- und Rezepturangaben den deutschsprachigen Giftinformationszentren zur Verfügung. Die Rezepturdaten dürfen nur für den Zweck einer angemessenen Behandlung von gesundheitlichen Problemen verwendet werden.

Das BVL koordiniert im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) auch Programme zur Untersuchung von Tätowiermitteln. Im Jahr 2007 wurden Tätowiermittel auf Schwermetallgehalte, verwendete Konservierungsstoffe und den mikrobiologischen Zustand hin untersucht. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse können im BVL-Heft zum Bericht zur Lebensmittelsicherheit 2007 S. 75-78 eingesehen werden. In Zukunft ist geplant, Tätowiermittel auch im Rahmen des Monitorings zu untersuchen.

Überwachung von Tätowiermitteln

Tätowiermittel werden in der Regel von den gleichen Behörden der Bundesländer überwacht, die auch für die Überwachung von kosmetischen Mitteln zuständig sind. Überwacht werden die Tätowierstudios und Importeure von Tätowiermitteln entsprechend den Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und der Tätowiermittel-Verordnung.