Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Amtliche Sammlung
von Untersuchungsverfahren - (ASU)

gemäß § 64 LFGB, § 38 TabakerzG

Verbraucherprodukte

Das BVL hat gemäß § 64 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) den gesetzlichen Auftrag, eine Sammlung von Verfahren zur Probenahme- und Untersuchung u.a. von Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Mittel zum Tätowieren zu veröffentlichen.

Der § 38 des Gesetzes über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzG) formuliert den gesetzlichen Auftrag zur Veröffentlichung der ASU durch das BVL für den Bereich der Tabakprodukte. Dabei handelt es sich um Tabakerzeugnisse ebenso wie elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse. Auf der Grundlage einer Änderung des TabakerzG fallen in Deutschland seit dem 01. Januar 2021 auch nikotinfreie Nachfüllflüssigkeiten unter die tabakrechtlichen Anforderungen.

Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags ist die Geschäftsstelle ASU beim BVL eingerichtet worden. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Die ASU umfasst insgesamt 6 Bände. Eine Loseblattsammlung der ASU sowie eine Online-Version der ASU stehen beim Beuth-Verlag zur Verfügung. Die Bände II bis IV beinhalten über 100 Verfahren für nach § 64 LFGB bzw. § 38 TabakerzG geregelte Verbraucherprodukte:

Band II – Bedarfsgegenstände
Band III – Kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren
Band IV – Tabakerzeugnisse

Der Band II „Bedarfsgegenstände“ wird in der Regel durch zwei Ergänzungslieferungen und Band III „Kosmetische Mittel“ sowie Band IV „Tabakerzeugnisse“ durch jeweils eine Ergänzungslieferung im Jahr aktualisiert. Eine Übersicht der aktuellen Ergänzungslieferungen ist unter „Neues der Methodensammlung BVL Online“ zu finden.

zuletzt aktualisiert 27.02.2024