Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Was sind Verbraucherprodukte?

Von A wie Angelhaken bis Z wie Zahnpasta: Als Verbraucherprodukte werden viele verschiedene Erzeugnisse bezeichnet, die Verbraucher täglich verwenden oder „verbrauchen“. Verbraucherprodukte werden normalerweise im Rahmen einer Geschäftstätigkeit von einem Unternehmen in den Verkehr gebracht. Die Unternehmen sorgen für die Sicherheit ihrer Produkte. Behörden prüfen diese Produkte im Rahmen der Marktüberwachung. Aufgrund der großen Bandbreite der Erzeugnisse sind Verbraucherprodukte in unterschiedlichen rechtlichen Bereichen einzustufen und werden demzufolge von verschiedenen Behörden kontrolliert. Das BVL koordiniert diese Überwachung und veröffentlicht jährliche Berichte.

1. Verbraucherprodukte nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB):

Zu Verbraucherprodukten im Rechtsbereich des LFGB zählen neben Lebensmitteln, Futtermitteln und kosmetische Mitteln auch Bedarfsgegenstände, wozu vor allem Lebensmittelkontaktmaterialien, Körperkontaktmaterialien, Spielwaren sowie Wasch- und Reinigungsmittel für den privaten Gebrauch gehören. Es handelt sich also um Produkte, die im engeren Kontakt mit dem Menschen verwendet werden.

Diese Bedarfsgegenstände werden von der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer stichprobenartig beim Hersteller und im Handel kontrolliert.

2. Verbraucherprodukte nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG):

Im Rechtsbereich des ProdSG wird nicht von „Erzeugnissen“ sondern nur von „Produkten“ gesprochen. Die Produktvielfalt von Verbraucherprodukten nach dem ProdSG ist sehr groß und reicht von großen elektrischen oder mechanischen Geräten über Sicherheitsausrüstungen bis hin zu Spielzeug. Das ProdSG greift immer dann, wenn es kein Spezialrecht gibt, das bereits Regelung für bestimmte Produkte enthält. Einige Produktgruppen werden aber auch unter dem ProdSG über spezielle Verordnungen und Normen geregelt.

Produkte, die unter das ProdSG fallen, werden von den für das ProdSG zuständigen Marktüberwachungsbehörden wie den Regierungsbezirken oder Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert.

3. Sonderfall: Marktüberwachung bei Spielwaren

Spielwaren oder Spielzeug wird sowohl vom LFGB reguliert als auch mit einer speziellen Verordnung unter vom ProdSG. Somit besteht die Sondersituation, dass zwei unterschiedliche Arten von Marktüberwachungsbehörden zuständig sind, die unterschiedliche Aspekte betrachten. Unter dem ProdSG sind nur Spielzeuge geregelt, also Produkte für Kinder unter 14 Jahren, während die Bedarfsgegenstände-Verordnung Spielwaren regelt, die auch für Erwachsene zum Spielen gedacht sind. Erotik-"Spielzeug" fällt jedoch nicht darunter.

In der Regel kontrolliert die Lebensmittelüberwachung die Einhaltung der chemischen Sicherheit der Spielwaren während die ProdSG-Marktüberwachung die anderen Eigenschaften, wie mechanische oder elektrische Sicherheit, kontrollieren.