Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Lebensmittelkontaktmaterialien

Was sind Lebensmittelkontaktmaterialien?

Lebensmittel kommen an allen Punkten ihrer Herstellung, bei der Lagerung und im Handel und auch bei der häuslichen Zubereitung und dem Verzehr mit Lebensmittelkontaktmaterialien in Berührung. Ein wichtiger Gegenstand ist dabei die Verpackung, die für viele Lebensmittel überhaupt erst die Abgabe an den Verbraucher ermöglicht, aber auch Schutz vor Verunreinigung oder Verderb (Schutz vor Keimen, Licht, Luft, mechanische Einwirkung) sein kann.

Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, müssen strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die wichtigste ist, dass von ihnen keine Gefahr für die Gesundheit ausgehen darf. Zum Zweck der Vorsorge ist es grundsätzlich verboten, dass überhaupt Stoffe aus den Gegenständen in die Lebensmittel übergehen dürfen. Hier gibt es allerdings Ausnahmen, wenn der Stoffübergang technologisch unvermeidbar ist, also die Gute Herstellungspraxis (GMP) eingehalten ist und

  • die Stoffe in diesen Mengen nicht gefährlich sind und
  • sie zu keiner unvertretbaren Veränderung des Lebensmittels führen und
  • keine geruchliche oder geschmackliche Veränderung bewirken.

Auch bei den neuen aktiven und intelligenten Verpackungsmaterialien für Lebensmittel gelten diese Anforderungen. Allerdings ist hier - je nach Funktionsweise - ein Übergang in das Lebensmittel oder eine Veränderung des Lebensmittels erforderlich. Diese neuartigen Verpackungsmaterialien können etwa ermöglichen, dass der Frischegrad eines Lebensmittels an der Verpackung erkennbar ist oder sie ermöglichen eine längere Haltbarkeit der Lebensmittel.

Wie sind Lebensmittelkontaktmaterialien gekennzeichnet?

Grafik Verwendung zum Lebensmittelkontakt Grafik Verwendung zum Lebensmittelkontakt Glas-Gabel-Symbol Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1935/2004

Achten Sie beim Kauf auf die Angabe "für Lebensmittelkontakt", bzw. die konkrete Zweckangabe oder das Glas-Gabel-Symbol. Damit müssen alle Gegenstände gekennzeichnet sein, die für den Kontakt mit Lebensmitteln gedacht sind.

Die Angabe steht auf den Gegenständen oder auf deren Verpackung oder Etiketten. Nur wenn das nicht möglich ist, etwa weil die Fläche zu klein ist, kann die Information auch auf einer Anzeige, die sich in unmittelbarer Nähe der Gegenstände befindet und für den Käufer gut sichtbar ist, erfolgen.

Auf Gegenständen, in denen bereits Lebensmittel verpackt sind, oder die offensichtlich für die Verwendung zum Lebensmittelkontakt bestimmt sind (Geschirr, Besteck), muss dieses Logo nicht angebracht werden.

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