Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Reinigungs- und Pflegemittel, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, sind Bedarfsgegenstände. Desinfektionsmittel für den medizinischen Gebrauch hingegen sind Medizinprodukte, Reinigungsmittel für die Hände oder den sonstigen menschlichen Körper sind kosmetische Mittel.

Für Wasch- und Reinigungsmittel gilt das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz. Dieses schreibt die stoffliche Zusammensetzung der Mittel vor. Die Kennzeichnung wird in der europäischen Detergenzien-Verordnung festgeschrieben. Unter anderem müssen hier auch, wie bei kosmetischen Mitteln 26 Duftstoffe (Übersicht) angegeben werden, bei denen bekannt ist, dass sie bei empfindlichen Personen Allergien auslösen können. Die Kennzeichnung muss erfolgen, wenn im Produkt von einem der 26 Duftstoffe mehr als 0,01 Prozent enthalten ist. Diese Angabe kann Allergikern helfen, Produkte zu meiden, die Stoffe enthalten, auf die sie allergisch reagieren. Die Rezeptur der Mittel müssen vom Hersteller an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mitgeteilt werden. Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten des BfR.

Desinfektionsmittel

Das BVL ist für den Vollzug für Entwesungsmittel und Bekämpfungen von Krankheitserreger übertragenden Wirbeltieren zuständig. Vollzug bedeutet hier, dass das BVL Anträge von Herstellern entgegennimmt und deren Produkte auf Wirksamkeit, und Verträglichkeit für Gesundheit und Umwelt überprüft.

Darüber hinaus wird das BVL im Listungsverfahren für Desinfektionsmittel vom Robert-Koch-Institut (RKI) gebeten, sein Benehmen abzugeben, wenn die Wirkstoffe des Desinfektionsmittels auch in zugelassenen oder in der Zulassungsprüfung befindlichen Pflanzenschutzmitteln enthalten sind (§ 18 Infektionsschutzgesetz). Die Liste der gemäß §18 Infektionsschutzgesetz anerkannten Desinfektionsmittel wird vom Robert Koch-Institut herausgegeben.