Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Rechtliche Regelungen und deren Überwachung

Sonnenschutzmittel sind kosmetische Mittel, die zum Schutz der Haut zugelassene UV-Filter enthalten. UV-Filter sind Stoffe, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, die Haut durch Absorption, Reflexion oder Streuung bestimmter UV-Strahlung gegen bestimmte UV-Strahlung zu schützen. Man unterscheidet organische (chemische) und mineralische (physikalische) Filter. Diese Filter schützen entweder vor UV-A-Strahlen, UV-B-Strahlen, oder –als Breitbandfilter– von beiden Strahlenarten. Um eine ausreichende Schutzwirkung zu erzielen, wird oft eine Kombination mehrerer UV-Filter in Sonnenschutzmitteln eingesetzt. Derzeit sind 32 UV-Filter in der EU zugelassen, um in Sonnenschutzmitteln mindestens einen Lichtschutzfaktor von 6 zu erreichen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Sonnenschutzmittel sicher sind und die Anforderungen an die angegebene Wirkung erfüllen. Handelsübliche Produkte werden von den zuständigen Überwachungsbehörden regelmäßig überprüft. Dabei wird auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, z. B. zu den Inhaltsstoffen oder der Kennzeichnung geachtet. Wenn Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden, wird ein Erzeugnis beanstandet und wenn nötig aus dem Handel entfernt.

Sofern die Anwendung eines kosmetischen Produktes eine ernst zu nehmende Reaktion am menschlichen Körper (ernste unerwünschte Wirkung) zur Folge hat, ist diese der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Informationen dazu findet man hier: www.bvl.bund.de/sue.

UVA und UVB-Strahlung

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist für lichtbedingte Hautschäden nicht nur die Sonnenbrand auslösende UV-B-Strahlung, sondern auch die UV-A-Strahlung verantwortlich. Die schädlichen Wirkungen der UV-A-Strahlung ist nicht unmittelbar erkennbar, sondern machen sich als Langzeitschäden bemerkbar: Die Haut altert schneller, entwickelt Pigmentflecken und im schlimmsten Fall sogar Hautkrebs. UV-A Strahlen erzeugen, im Gegensatz zu UV-B-Strahlung, nur eine kurzfristige Bräune, da sie die Pigmente in den unteren Hautschichten direkt betrifft: Sie haben nur eine geringe Sonnenbrand erzeugende Wirkung mit kaum Lichtschutzwirkung und bewirken ein höheres Melanomrisiko durch Bildung freier Radikale. Als Konsequenz müssen Sonnenschutzmittel auch gegen UV-A-Strahlen einen ausreichenden Schutz bieten. Die Europäische Kommission empfiehlt, dass 1/3 der UV-Filter in einem Sonnenschutzmittel die Haut ausschließlich vor UVA-Strahlen schützen sollen. Zur Kennzeichnung, dass ein Sonnenschutzmittel diesen gegen UV-A-Strahlung bietet, hat die European Cosmetic and Perfumery Association (COLIPA) eine standardisierte UVA-Etikettierung, das "UVA-Siegel" erarbeitet.

Abbildung des UVA-Siegels: Die Buchstaben UVA in einem Kreis. Quelle: European Cosmetics, Toiletry and Perfumery Association (COLIPA) Quelle: COLIPA


Lichtschutzfaktor (LSF)

Um die Angaben auf dem Etikett von Sonnenschutzmitteln transparenter und verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurde 2006 eine Empfehlung von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Hinter den auf Sonnenschutzmitteln angegebenen Schutzkategorien sollen sich demnach folgende Lichtschutzfaktoren (engl: sun protection factor, SPF) verbergen:

Auf dem Etikett angegebene KategorieAuf dem Etikett
genannter
Lichtschutzfaktor
Empfohlener Mindestschutzfaktor
gegen UVA-Strahlen
Nach „EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 22. September 2006 über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben (2006/647/EG)“
„niedriges Schutzniveau“ „low protection“6 - 10

1/3 des auf dem Produkt angegebenen
Lichtschutzfaktors
„mittleres Schutzniveau“ „medium protection“15 - 25
„hohes Schutzniveau“ „high protection“30 - 50
„sehr hohes Schutzniveau“ „very high protection“50 +


Die richtige Wahl des Lichtschutzfaktors hängt von verschiedenen Gegebenheiten ab: dem Hauttyp, der Intensität der Sonneneinstrahlung und der Aufenthaltsdauer in der Sonne. Besonders empfindlich ist die Haut nach den Wintermonaten, da der Eigenschutz der Haut verringert ist.

Wichtig ist, dass die Verweildauer in der Sonne vom Hauttyp sowie dem aufgetragenen Sonnenschutz abhängt. Mit einer einfachen Formel kann man unter Berücksichtigung der Eigenschutzzeit für den individuellen Hauttyp die ungefähre maximal geschützte Aufenthaltsdauer in der Sonne ermitteln. Der Eigenschutz, je nach Hauttyp, beträgt 5 bis maximal 30 Minuten. Achtung! - Gerade Kinder müssen besonders gut schützt werden, da die Eigenschutzmechanismen der Haut und Augen noch nicht vollständig ausgebildet sind. Kleinkinder sollten möglichst gar nicht der direkten Sonne ausgesetzt werden, sondern die Haut stets bedeckt oder beschattet werden. Dies ist auch noch bis ins Vorschulalter zu empfehlen. Sollte das nicht möglich oder ausreichend sein, benötigt Kinderhaut immer einen sehr hohen Sonnenschutzfaktor. Der Eigenschutz von Kindern beträgt maximal 10 Minuten.

LSF_Eigenschutzzeit Berechnung der Zeit, die man maximal in der Sonne verbringen sollte, unter Berücksichtigung des individuellen Hauttypen Quelle: Wiese / BVL

Zu beachten ist, dass die maximale Aufenthaltsdauer in der Sonne nie komplett ausgeschöpft werden sollte. Der tagesaktuelle UV-Index (einzusehen auf Wetterinformationsseiten im Internet) ist beim Aufenthalt im Freien zu berücksichtigen. Der UV-Index ändert sich mit dem Sonnenstand; abhängig von der Jahreszeit und der geografischen Breite. Die Ozonsituation in der Atmosphäre, die Bewölkung, die Höhenlage des Ortes sowie die Reflexionen an Wasser, Sand und Schnee beeinflussen die Höhe des UV-Indexes ebenfalls. Ab einem UV-Index von drei wird Sonnenschutz empfohlen.

Die notwendige Menge eines Sonnenschutzmittels, die aufgetragen werden muss, um die angegebene Schutzwirkung zu erreichen, wird meistens unterschätzt. Bei der international einheitlichen Methode zur Bestimmung des LSFs werden zwei Milligramm Sonnenschutzmittel pro Quadratzentimeter Haut verwendet. Um den so bestimmten LSF tatsächlich zu erhalten, müssen auf den Körper eines Erwachsenen etwa drei Esslöffel Sonnenschutzmittel pro Anwendung aufgetragen werden. Dabei ist das Nachcremen wichtig, insbesondere nach dem Baden oder Schwitzen. Dies verlängert jedoch nicht die Verweildauer in der Sonne, sondern hält lediglich den Schutz aufrecht.

Auch Sonnenschutzmittel mit sehr hohen LSF können die UV-Strahlen nicht völlig abwehren und sind daher nur eine von zahlreichen Maßnahmen, um sich vor UV-Strahlung zu schützen. Einen vollständigen Schutz vor Sonnenstrahlung gibt es nicht. Angaben wie „100%iger Schutz“ oder „Sunblocker“ sind unseriös und vermitteln eine trügerische Sicherheit und dürfen nicht verwendet werden.

Insbesondere Bekleidungstextilien (z. B. UV-Schutzkleidung, Hüte) oder Beschattungstextilien (z. B. Strandmuscheln, Markisen oder Sonnenschirm/-Segel) können einen effektiven Schutz vor UV-Strahlung bieten. Speziell gekennzeichnete UV-Schutzkleidung muss sogar mindestens den Lichtschutzfaktor von 40 aufweisen.