Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Lebensmittel-Kontaktmaterialien: ein Überblick

Lebensmittel kommen während der Herstellung (Ernte, Transport, Zubereitung, Lagerung), dem Handel (Verpackung) und bei Verbrauch und Verzehr mit vielerlei Gegenständen in Berührung, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen können.

Lebensmittelkontaktmaterialien sind demnach aus der Lebensmittelgewinnung nicht wegzudenken und stellen einen wichtigen Baustein für die Sicherheit von Lebensmitteln dar.

Rechtliche Grundlagen

Lebensmittelkontaktmaterialien unterliegen in Deutschland einer europäisch harmonisierten Gesetzgebung. In Deutschland gilt zudem das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die sich darauf stützenden Bedarfsgegenständeverordnung, in denen gleichbedeutend der Begriff Lebensmittelbedarfsgegenstand verwendet wird.

Auf europäischer Ebene gilt die sogenannte „Rahmen“-Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Dort sind in Artikel 3 allgemeine Anforderungen zum vorbeugenden Verbraucherschutz festgelegt. Demnach dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien bei guter Herstellungspraxis und unter normalen und vorhersehbaren Bedingungen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind,

  • die menschliche Gesundheit zu gefährden,
  • eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel oder
  • eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen.

Materialspezifische Regelungen für Lebensmittelkontaktmaterialien in Ergänzung zu den grundlegenden Anforderungen aus der Rahmenverordnung liegen bereits vor für Kunststoff, Keramik, aktive und intelligente Materialien, regenerierte Cellulose sowie für Recyclingprozesse für die Herstellung von recyceltem Kunststoff im Lebensmittelkontakt. Ebenso wurden substanzspezifische Regelungen für einige Lebensmittelkontaktmaterialien geschaffen, wie beispielsweise für N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Substanzen in Flaschensaugern aus Gummi oder für Bisphenol in Lacken und Beschichtungen von Lebensmittelkontaktmaterialien.

Für die ebenfalls in Artikel 5 vorgesehenen Materialien Klebstoffe, Kork, Gummi, Glas, Ionenaustauscherharze, Metalle und Legierungen, Papier und Karton, Druckfarben, Silikone, Textilien, Lacke und Beschichtungen, Wachse und Holz liegen bislang keine europäisch harmonisierten materialspezifischen Regelungen vor.

Die Regeln zur guten Herstellungspraxis von Lebensmittelkontaktmaterialien sind in der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 ausgeführt. Hier sind beispielsweise Vorgaben für ein Qualitätssicherungssystem und die Auswahl von für bestimmte Verwendungszwecke geeignete Rohstoffe vorgegeben.“

Um die in Artikel 3 der Rahmenverordnung geforderte gesundheitliche Unbedenklichkeit zu gewährleisten, können Hersteller von Lebensmittelkontaktmaterialien und Unternehmer dort, wo es keine harmonisierten Vorschriften gibt, auf Leitlinien und Empfehlungen zurückgreifen, die den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegeln. Hierzu zählen beispielsweise die BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt oder die Empfehlungen des European Directorate for the Quality of Medicines and Health Care (EDQM), einem Organ des Europarates.

Die Einhaltung der relevanten rechtlichen Anforderungen, die umgangssprachlich auch als 'lebensmittelecht' bezeichnet wird, muss in erster Linie vom Hersteller der Lebensmittel in Zusammenarbeit mit dem Hersteller der Lebensmittelkontaktmaterialien sichergestellt werden.

Eine Zusammenstellung von Links zu den rechtlichen Grundlagen für Lebensmittelkontaktmaterialien finden Sie hier.

Zulassung von Lebensmittelkontaktmaterialien

Es gibt in Deutschland derzeit keine Registrierungspflicht für Unternehmen, die Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen.

Auch müssen fertige Lebensmittelkontaktmaterialien in der Regel nicht zugelassen werden. Für Zulassungen im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien gibt es jedoch folgende Ausnahmen:

  • Spezifische Substanzen, die für die Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff gemäß der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 verwendet werden
  • Aktive und intelligente Materialien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 450/2009
  • Recyclingprozesse für die Herstellung von recyceltem Kunststoff für den Kontakt mit Lebensmitteln gemäß der Verordnung (EU) 2022/1616, für die ein Zulassungsverfahren vorgesehen ist

Informationen zum Antragsprozedere erhalten Sie hier.


Amtliche Überwachung von Lebensmittelkontaktmaterialien

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird durch die Überwachung der Bundesländer kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen sowohl bei den Herstellern (ggf. Betriebskontrollen) als auch im Handel. Dabei werden die Lebensmittelkontaktmaterialien untersucht, aber auch in (verpackten) Lebensmittel nach Stoffen gesucht, die beispielsweise aus der Verpackung dort hineingelangt sein können.

Hier einige Beispiele für Untersuchungen von Lebensmittelkontaktmaterialien, die in den letzten Jahren im Fokus der für die Überwachung von Bedarfsgegenständen zuständigen Landesbehörden standen:

  • Elemente aus keramischen Lebensmittelkontaktmaterialien
  • Mineralölbestandteile aus Lebensmittelverpackungen aus Papier, Karton und Pappe
  • Organische Stoffe in Gummierzeugnissen

Das BVL koordiniert jährlich Überwachungsprogramme, bei denen solche Schwerpunkte bundesweit untersucht werden. Die Ergebnisse des bundesweiten Überwachungsplans und des Monitorings werden jährlich im „Berichte zur Lebensmittelsicherheit“ des BVL veröffentlicht.

Sie haben Fragen zu Lebensmittel-Kontaktmaterialien? Kontaktieren Sie uns!