Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Tätowiermittel

In der Tätowiermittel-Verordnung sind die Anforderungen an die Zusammensetzung und Sicherheit von Tätowiermitteln sowie die Mitteilungspflichten der Hersteller und Importeure geregelt, die hier zusammengefasst werden.

Ein Überblick

Mitteilungspflicht bei Tätowiermitteln

Für das Inverkehrbringen von Tätowiermitteln gibt es zwei Mitteilungspflichten. Zum einen muss die zuständige Überwachungsbehörde informiert, zum anderen die Rezepturen an das BVL übermittelt werden.

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Rechtliche Rahmenbedingungen für Tätowiermittel

Eine Auflistung der gesetzlichen Regelungen zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tätowiermittel.

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