Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Rechtliche Rahmenbedingungen für Verbraucherprodukte

Der Begriff Verbraucherprodukte umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Produktarten, wobei es bei bestimmten Produktarten auch Überschneidungen von verschiedenen Rechtsbereichen gibt. Die folgende Grafik soll dies für Produkte, die auch der Lebensmittelüberwachung unterliegen, veranschaulichen:

Grafik rechtliche Rahmenbedingungen für Verbraucherprodukte Grafik rechtliche Rahmenbedingungen für Verbraucherprodukte Quelle: BVL


Verbraucherprodukte unterliegen den Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Es kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Aspekt nicht durch ein produktspezifisches Spezialrecht geregelt ist. Lebensmittel und Futtermittel sind daher, genauso wie Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel oder Antiquitäten vom ProdSG ausgenommen. Für Kosmetik gilt das ProdSG  zwar,  die wesentlichen Regelungen sind aber bereits im Kosmetikrecht enthalten.

Lebensmittelrecht


Das Lebensmittelrecht umfasst neben Lebensmitteln auch Bedarfsgegenstände und Kosmetik, daher auch Verbraucherprodukte. Diese sind jedoch zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen des ProdSG durch Spezialrecht geregelt.
Verbraucherprodukte mit nicht nur vorübergehendem Körperkontakt sind gemäß Definition des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) Bedarfsgegenstände und unterliegen dem LFGB und der Bedarfsgegenständeverordnung. Auch Reinigungsmittel für Lebensmittelkontaktmaterialien sowie Reinigungs- und Pflegemittel für den häuslichen Gebrauch zählen zu den Bedarfsgegenständen, wobei aber auch das Chemikalienrecht zu beachten ist.
Eine Adressliste der Lebensmittelüberwachung finden Sie hier: www.bvl.bund.de/kosmetikbehoerden

Produktsicherheitsrecht


Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) setzt unter anderem die europäische Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Directive = GPSD) um. Mehrere Verordnungen zum ProdSG regeln darüber hinaus spezifisch bestimmte Produktgruppen. Diese Produkte, die keine Bedarfsgegenstände sind, werden nicht von der Lebensmittelüberwachung, sondern von den für das ProdSG zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert.
Weitere Informationen zur Produktsicherheit erhalten Sie bei der:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: +49 (0) 231 9071-0
poststelle@baua.bund.de
http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktsicherheit.html


Chemikalienrecht


Für Verbraucherprodukte gelten auch die Anforderungen des Chemikalienrechtes. Hier ist insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zu beachten, die auch Beschränkungen von Chemikalien in Bedarfsgegenständen regelt.

Informationen zur Chemikaliensicherheit erhalten Sie beim:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
http://www.bmu.bund.de/P556/