Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Für Antragsteller und Unternehmen

Zu Kosmetik, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen sind hier die wesentlichen rechtlichen Regelungen
sowie alle notwendigen Informationen für Antragsteller und Unternehmer zusammengestellt.

Viele Themen, ein Ziel

Das Bild zeigt mehrere Einweggläser gefüllt mit Gemüse und Wurst sowie Glasflaschen. (Quelle: Marcus Gloger)Marcus Gloger

Lebensmittel-Kontaktmaterialien

Für die Unbedenklichkeit von Materialien mit Lebensmittelkontakt, die auch als. Lebensmittelbedarfsgegenstände oder Lebensmittelkontaktmaterialien bezeichnet werden, ist der in der EU ansässige Hersteller oder Importeur verantwortlich. Wichtige …

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Das Bild zeigt einen Metallhubschrauber. (Quelle: pixabay.com)pixabay.com

Spielwaren

Hier finden Sie Informationen zu den Anforderungen an Spielzeug gemäß der seit 20. Juli 2011 geltenden Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV)

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Das Bild zeigt einen Cremetigel in der Hand.krimar / fotolia.de

Kosmetik

Hier finden Sie umfassende Hilfestellung und Hintergrundinformationen für die Erfüllung der Mitteilungspflicht und die Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln.

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Das Bild zeigt eine Tätowierung. (Quelle: Luka / Fotolia)Luka / Fotolia

Tätowiermittel

In der Tätowiermittel-Verordnung sind die Anforderungen an die Zusammensetzung und Sicherheit von Tätowiermitteln sowie die Mitteilungspflichten der Hersteller und Importeure geregelt, die hier zusammengefasst werden.

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Das Bild zeigt eine Zigarette auf einem Aschenbrecher. Zigarettenqualm steigt auf. (Quelle: Marcus Gloger / BVL)Marcus Gloger / BVL

Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse

Hilfestellung und Hintergrundinformationen für die Erfüllung der Mitteilungspflicht bei Tabakerzeugnissen, E-Zigaretten und pflanzlichen Raucherzeugnissen sind hier zusammengefasst.

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Das Bild zeigt einen weißen LKW vor einem Feld. (Quelle: Andreas Hermsdorf / pixelio.de)Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Allgemeinverfügungen nach § 54 LFGB / § 40 TabakerzG

Für Produkte, die nicht den in Deutschland gültigen Vorschriften entsprechen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Allgemeinverfügung erlassen werden. Hinweise für Antragsteller finden sich hier.

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Das Bild zeigt verschiedene Stempel. (Quelle: BVL)BVL

Ausnahmegenehmigungen nach § 68 LFGB/ § 39 TabakerzG

Für Produkte, die nicht den in Deutschland gültigen Vorschriften entsprechen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung erlassen werden. Hinweise für Antragsteller finden sich hier.

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Das Bild zeigt den Rücken eines Gesetzbuchs, davor liegt ein aufgeschlagenes Gesetzbuch. (Quelle: Freelancer0111 / pixelio.de)Freelancer0111 / pixelio.de

Rechtliche Rahmenbedingungen

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der rechtlichen Rahmenbestimmungen für Kosmetika, Tätowiermittel, Tabakerzeugnisse und Schädlingsbekämpfungsmittel.

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Das Bild zeigt den Schriftzug Stockwerk-Fotodesign / Fotolia

Häufig gestellte Fragen

Das BVL beantwortet täglich viele Fragen von Bundes- und Landesbehörden, Firmen, Interessenvertretungen und von Journalisten. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die regelmäßig an uns gestellt werden.

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