Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Das BVL veröffentlicht seit Juli 2009 Zulassungsberichte für Pflanzenschutzmittel. Dabei gibt es in Abhängigkeit vom Antragsdatum zwei Formate:

Zulassungsberichte alter Art

Das Bild zeigt die Titelseite eines PSM-Zulassungsberichtes (alt). Beispiel Titelseite PSM-Zulassungsbericht alt

Diese Form gilt für Antragstellung bis Juni 2011. Diese Berichte wurden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Entscheidungen von den Berichten abweichen. Die Berichte erscheinen in deutscher Sprache. Sie enthalten den eigentlichen Zulassungsbericht sowie den Bewertungsbericht des BVL. Die zugehörigen Bewertungsberichte von Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt (UBA) sind aus organisatorischen Gründen nicht enthalten; sie sind auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes bei den jeweiligen Behörden oder beim BVL gegen Gebühr erhältlich.

Zulassungsberichte neuer Art

Das Bild zeigt die Titelseite eines PSM-Zulassungsberichtes (neu). Beispiel Titelseite PSM-Zulassungsbericht neu

In dieser Form erscheinen die Berichte bei Antragstellung nach Juni 2011, also entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Hier sind die Bewertungsberichte von BVL, JKI, BfR und UBA in den Gesamtbericht integriert. Eine Aktualisierung bei späteren Änderungsbescheiden erfolgt nicht. Sie erscheinen in englischer Sprache.

Ergänzende Zulassungsberichte

Das Bild zeigt die Titelseite eines PSM-Zulassungsberichtes (Ergänzung). Beispiel Titelseite PSM-Zulassungsbericht Ergänzung

Nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels kann der Zulassungsinhaber beantragen, die Zulassung auf zusätzliche Anwendungsgebiete zu erweitern. Des Weiteren können der Zulassungsinhaber oder andere Antragsteller beantragen, die Anwendung eines zugelassenen Mittels auf geringfügige Verwendungen ("Lückenindikationen") auszuweiten. In diesen Fällen erstellt das BVL dann ergänzende Zulassungsberichte in Form separater Dokumente.

Vertrauliche Angaben

Einige Berichte enthalten Schwärzungen. Diese betreffen Angaben wie z.B. Details zur Zusammensetzung des Pflanzenschutzmittels, die gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als vertraulich eingestuft werden.

Übersicht aller Zulassungsberichte