Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen

EU-Wirkstoffprüfung

Zur Harmonisierung in der EU gehört eine gemeinsame Positivliste von Wirkstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln zulässig sind. Die Bewertung der Wirkstoffe und die Entscheidung über die Aufnahme in die Positivliste erfolgen in einem Gemeinschaftsverfahren. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Das BVL ist die benannte nationale Behörde und koordiniert die deutschen Beiträge im Rahmen dieser europäischen Zusammenarbeit.

Das Bild zeigt das Logo der EU Pflanzenschutzmittel-DatenbankEuropean Commission (EU)

Informationen über Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe

Die Europäische Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Mitgliedstaaten stellen der Öffentlichkeit umfangreiche Information über die Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung.

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Das Bild zeigt Pflanzen, die von einer Krankheit befallen sind. (Quelle: Marcus Gloger / BVL)Marcus Gloger / BVL

Hinweise für Antragsteller zur EU-Wirkstoffprüfung

Das BVL koordiniert für Deutschland die gemeinschaftliche Wirkstoffbewertung und ist Ansprechpartner für Antragsteller.

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