Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Pflanzenschutz-Kontrollprogramm

Das Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Handel und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Auslegung und Umsetzung dieser Bestimmungen ist Aufgabe der Pflanzenschutzdienste in den Bundesländern. Ziel der Behörden ist es, die Einhaltung von pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Einfuhr, der Herstellung, dem Handel und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln über Kontrollen sicherzustellen. Etwaige Verstöße werden verfolgt und nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet.

Um die Angebote der im Internet gehandelten Pflanzenschutzmittel zu überwachen, wurde eine Zentralstelle beim BVL eingerichtet. Diese von den Ländern finanzierte Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf) hat zur Aufgabe, nicht verkehrsfähige Angebote im Internet zu identifizieren und zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden an die zuständigen Behörden der Bundesländer bzw. bei ausländischen Händlern an die Kontaktstellen der EU-Mitgliedstaaten oder an Drittstaaten übermittelt.

Gesetzliche Grundlagen

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) sind die Rechtsgrundlagen für den Verkauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland. Die Durchführung dieses Gesetzes, einschließlich der Überwachung der Einhaltung seiner Vorschriften, liegt nach § 59 des PflSchG bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Pflanzenschutzdienste). Seitens des Bundes wirkt das BVL an der Überwachung von Pflanzenschutzmitteln mit (§ 58 PflSchG).

Die EU-Kontrollverordnung (VO (EU) 2017/625) sorgt für EU-weite Qualitätsstandards bei amtlichen Kontrollen in der gesamten Lebensmittelkette. Die Anforderungen an amtliche Kontrollen gelten sowohl im Lebensmittel- oder Futtermittelbereich, als auch im Bereich des Pflanzenschutzes. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten erleichtert. Für Behörden verschiedener Mitgliedstaaten ist es z. B. möglich, gemeinsam Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen.

Durchführung

Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm wird von den Landesbehörden (Pflanzenschutzdienste) als Teil der fachrechtsbezogenen Kontrollaufgaben durchgeführt. Die Überwachung umfasst die Einfuhr, die Herstellung, die Lagerung, den Verkauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Es werden vor allem solche Kontrollen durchgeführt, die in Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz und den Schutz des Naturhaushaltes als besonders risikobehaftet angesehen werden.

Die Pflanzenschutzdienste der Länder arbeiten in der Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle (AG PMK) eng zusammen. Die Überwachungsprogramme werden untereinander abgestimmt und Kontrollen finden nach einheitlichen Standards statt. Unter der Geschäftsführung des BVL arbeitet die AG PMK Empfehlungen für solche Standards aus. Die Ergebnisse aus dieser Arbeit fließen in das Handbuch Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ein. Das Handbuch beinhaltet Informationen über die Rechtsgrundlagen sowie Vorgaben zu Kontrollmethoden und zur Berichterstattung. Durch eine einheitliche Bewertungsgrundlage sind die Ergebnisse bundesweit vergleichbar. Das Handbuch dient auch als Basis zur Erarbeitung von Arbeitsanweisungen und Kontrollprogrammen in den einzelnen Bundesländern. Die jeweils aktuelle Version des Handbuchs ist unten im Downloadbereich abrufbar.

Das BVL wirkt an der Überwachung der Länder mit, indem es im Auftrag der Bundesländer die Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln im Labor für Formulierungschemie untersucht.

Kontrolle des Internethandels

Die länderfinanzierte Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf) ist beim BVL angesiedelt und kontrolliert im Internet gehandelte Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe. Bei Verstößen gegen die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts, werden die Rechercheergebnisse an die zuständigen Behörden in den Bundesländern, beziehungsweise an die Kontaktstellen anderer EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Diese entscheiden dann über Maßnahmen vor Ort.

Berichterstattung

Die EU-Kontrollverordnung (VO (EU) 2017/625) schreibt die Aufstellung mehrjähriger nationaler Kontrollpläne (MNKP) und einen Jahresbericht zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan vor. Die Ergebnisse des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms fließen erstmalig für das Kontrolljahr 2020 in den Jahresbericht zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan (MNKP) an die EU-Kommission ein.
Detaillierte Ergebnisse der Kontrollen im Pflanzenschutz werden durch das BVL in einem nationalen Jahresbericht zusammengefasst und veröffentlicht. Die bisher erschienenen Jahresberichte sind unten im Downloadbereich abrufbar.

Jahresberichte Pflanzenschutz-Kontrollprogramm