Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Liste unerwünschter Beistoffsubstanzen in Pflanzenschutzmitteln

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 enthält als Anhang III eine Liste der Beistoffe, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 27 nicht zulässig ist. Mit Verordnung (EU) 2021/383 wurde Anhang III erstmalig befüllt. Die Umsetzung wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 26. April 2021 vorgestellt.


Die folgende Liste enthält weitere toxikologisch oder ökotoxikologisch relevante Beistoffe, die in den letzten Jahren aus Pflanzenschutzmitteln herausgenommen wurden oder durch weniger kritische Stoffe ersetzt wurden. Pflanzenschutzmittel, die eine Substanz der folgenden Liste enthalten, haben keine Aussicht auf eine Zulassung.
Es handelt sich dabei um nationale Bestimmungen.

Toxikologisch oder ökotoxikologisch relevante Beistoffe, die aus Pflanzenschutzmitteln entfernt oder ersetzt wurden
SubstanzCAS-Nr.Einstufung/ Bemerkung
Steinkohlenteeröle 
Trichlorethan, 1,1,1-
= Methylchloroform
71-55-6
Trichlorethan, 1,1,2-79-00-5Carc. 2
Tetrachlorethan, 1,1,2,2-79-34-5
Tetrachlorethan, 1,1,1,2-630-20-6
Tetrachlormethan
= Tetrachlorkohlenstoff
56-23-5Carc. 2
Pentachlorethan76-01-7Carc. 2
Trichlorfluormethan (R 11)75-69-4Schädigung der Ozonschicht
Dichlordifluormethan (R 12)75-71-8Schädigung der Ozonschicht
Chlordifluormethan (R 22)75-45-6Schädigung der Ozonschicht
1-[(2-Methoxyphenyl)azo]-2-naphthol
(Azofarbstoffe mit einer krebserzeugenden Aminkomponente)
1229-55-6Carc. 1B (notifiziert)