Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Schutz der Gesundheit bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

So werden Pflanzenschutzmittel getestet

Die Antragsteller von Pflanzenschutzmitteln müssen für die gesundheitliche Bewertung Unterlagen zum Stoffwechsel, zur akuten, subchronischen und chronischen Toxizität, zu Haut- und Augenreizung, zu Auswirkungen auf das Erbgut und die Fortpflanzung sowie zu den krebsauslösenden Eigenschaften nach Verabreichung des wirksamen Bestandteils (Wirkstoff) des Pflanzenschutzmittels sowie des Pflanzenschutzmittels selbst einreichen. Viele dieser Daten können nur in Tierversuchen ermittelt werden, für einige Fragestellungen gibt es aber inzwischen auch alternative Testmethoden.

So werden Pflanzenschutzmittel bewertet

Aus den Versuchsergebnissen werden verschiedene toxikologische Grenzwerte abgeleitet wie die duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI = Acceptable Daily Intake), die akute Referenzdosis (ARfD = Acute Reference Dose) und der akzeptable Wert für die Anwenderexposition (AOEL = Acceptable Operator Exposure Level). Die Ableitung dieser Werte und ihre Definition ist international harmonisiert. Der ADI-Wert ist die geschätzte Menge eines Stoffs in einem Lebensmittel, die nach dem aktuellen Kenntnisstand ein Leben lang täglich ohne nennenswertes Risiko für jeden Verbraucher unter Berücksichtigung besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen (z. B. Kinder und Ungeborene) aufgenommen werden kann. Die ARfD ist die geschätzte Menge eines Stoffs in einem Lebensmittel, die nach aktuellem Kenntnisstand ohne nennenswertes Risiko für den Verbraucher über einen kurzen Zeitraum - normalerweise an einem Tag - unter Berücksichtigung besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen (z. B. Kinder und Ungeborene) aufgenommen werden kann. Beide Werte haben die Maßeinheit mg der chemischen Substanz pro kg Körpergewicht.

Zur Festlegung dieser toxikologischen Grenzwerte wird die geringste Aufnahmemenge aus allen in Frage kommenden Studien ermittelt, die noch keine erkennbare substanzspezifische Wirkung auf die Versuchstiere hatte (NOAEL = No Observable Adverse Effect Level). Diese Dosis wird durch einen Sicherheitsfaktor von 100 dividiert, der die Unterschiede innerhalb der Versuchstierpopulation (10) und die Unterschiede zwischen verschiedenen Tierarten (10) widerspiegelt. Höhere Faktoren sind möglich, wenn z. B. die Schwere der beobachteten Effekte besonders zu berücksichtigen ist.

Der ADI und die ARfD sind die toxikologischen Grenzwerte, die für die Bewertung des Gesundheitsrisikos durch die Aufnahme von Pflanzenschutzmittelrückständen mit der Nahrung herangezogen werden. Dazu wird mittels Verzehrsdaten von Kleinkindern abgeschätzt, wie viel Rückstände über belastete Produkte ein Kind zu sich nehmen würde und dies mit dem toxikologischen Grenzwert ADI (bei lebenslanger täglicher Aufnahme) und der ARfD (bei einmaliger Aufnahme) verglichen. Ist die Ausschöpfung des jeweiligen toxikologischen Grenzwertes kleiner als 100 %, so kann ein Verbraucherrisiko ausgeschlossen werden.

In ähnlicher Weise erfolgt die Risikobewertung für den Anwender von Pflanzenschutzmitteln, den Arbeiter, der anschließend in der behandelten Kultur Nachfolgearbeiten durchführen muss und den Umstehenden, der sich nur zufällig, z. B. als Spaziergänger oder Anwohner, in der Nähe einer Pflanzenschutzmittelanwendung aufhält. Es wird die Substanzmenge abgeschätzt, die die betrachtete Personengruppe über die Haut und/oder über die Atemwege aufnehmen könnte und mit dem toxikologischen Grenzwert AOEL verglichen. Ist die abgeschätzte Substanzmenge kleiner als der AOEL, so kann ein Risiko für die jeweilige Personengruppe ausgeschlossen werden. Im Falle des Anwenders und des Arbeiters kann noch persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Schutzanzug, Filtermaske) als Reduktionskoeffizient in die Berechnung der aufgenommenen Substanzmenge eingehen. Diese persönliche Schutzausrüstung findet sich dann als Anwendungsbestimmung auf der Gebrauchsanweisung oder auf dem Etikett wieder, z. B. "Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel".

So werden Risiken vermindert

Zum Schutz des Verbrauchers und zur Sicherstellung der Tiergesundheit werden für jeden Pflanzenschutzmittelwirkstoff Grenzwerte für die Höchstgehalte von Rückständen in Lebens- und Futtermitteln festgelegt. Diese Rückstandshöchstmengen unterliegen dem so genannten ALARA-Prinzip (ALARA = As Low As Reasonably Achievable), d. h. Höchstmengen werden nur so hoch festgesetzt, wie dies auf Grund der Anwendung notwendig ist. Damit geht von einer Höchstmengenüberschreitung, wenn sie denn vorkommt, nicht zwangsläufig eine Gefährdung der Gesundheit des Verbrauchers aus. Aber eine Überschreitung des gesetzlich festgelegten Wertes führt dazu, dass diese Ware nicht mehr verkehrsfähig ist. Damit die Rückstandshöchstmengen eingehalten werden, legt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung des Pflanzenschutzmittels und der Ernte fest.

Zur Risikominderung gehören auch die bereits beschriebenen Anwendungsbestimmungen, die dem Anwender und dem Arbeiter helfen, die angemessene persönliche Schutzausrüstung zu wählen.

In Haus und Kleingarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die das BVL ausdrücklich für diesen Bereich zugelassen hat. Voraussetzungen dafür sind eine geringe Gefährlichkeit, passende Dosiersysteme und angemessene Verpackungsgrößen, die der Anwendung durch zumeist Laien Rechnung trägt.