Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Elektronische Antragstellung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) richtet sukzessive die Möglichkeit ein, Anträge elektronisch zu stellen. Aktuell ist diese Möglichkeit für folgende Antragsarten gegeben:

  • Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
  • Antrag auf Erweiterung einer Zulassung (Ergänzung und Ausweitung auf geringfügige Verwendung) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
  • Antrag zur Festsetzung/Änderung von Rückstandshöchstgehalten gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005
  • Antrag auf Genehmigung, Erneuerung der Genehmigung oder Änderung der Genehmigung eines Wirkstoffes gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Um Anträge elektronisch zu stellen, ist eine einmalige Registrierung beim BVL erforderlich. Die Registrierung erfolgt elektronisch und wird über die Anmeldeseite des Portals aufgerufen.

Der „Leitfaden elektronische Antragstellung über das Portal des BVL“ enthält Erläuterungen zur Registrierung, Systemvoraussetzungen sowie Hinweise zur Bedienung des Portals.

Weitere Hinweise zur Antragstellung und Ausfüllhinweise für die einzelnen Formulare sind in den jeweiligen Rubriken zu finden (Zulassungsverfahren, RHG-Verfahren) und werden im Portal nach erfolgreicher Anmeldung zur Verfügung gestellt.

Das Portal erreichen Sie hier.