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Gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung

Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln

Gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung

Die gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung liegt in der Verantwortung der Antragsteller. Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel sind aber dennoch Unterlagen zur Einstufung und Kennzeichnung einzureichen, die von den Behörden geprüft werden.

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Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln

In Deutschland gelten gesetzliche Vorschriften aus unterschiedlichen Regelungsbereichen. Das BVL gibt einen Überblick über die Gestaltung einer korrekten Kennzeichnung.

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