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Änderung der Dosierangaben bei der Pflanzenschutzmittelzulassung für Zierpflanzen

Angaben zur Aufwandmenge

Bei der Beschreibung von Anwendungen (GAP) in Zierpflanzen wird für Akarizide, Bakterizide, Fungizide und Insektizide die Angabe der Dosierung geändert. Ab sofort ist in Anträgen nur die maximale Aufwandmenge pro Hektar Grundfläche in der Anwendung (pro Behandlung) sowie für die Kultur bzw. für das Kalenderjahr erforderlich. Zusätzlich kann ein Hinweis zum empfohlenen Konzentrationsbereich erfolgen. Auf eine Staffelung der Aufwandmenge nach Pflanzenhöhe – wie bisher in Deutschland üblich – wird verzichtet.

Diese Änderung erfolgt als Anpassung an die derzeitigen Standards in den EU-Mitgliedstaaten. Sie hat zum Ziel, Bewertungen und Zulassungen anderer Mitgliedstaaten leichter anzuerkennen. Eine Umrechnung zwischen den verschiedenen Dosiervorgaben ist derzeit aufgrund der Datenlage meist kaum möglich.

Auf lange Sicht ist bei hochwachsenden Zierpflanzen die Angabe der Aufwandmenge bezogen auf die Laubwandfläche vorgesehen. Dazu erforderliche Daten sollten daher schon bei aktuellen Wirksamkeitsversuchen mit erfasst werden (s. EPPO Standard PP 1/239(2), „Dose expression for plant protection products“, Absatz „Treatment of special crops“).

Angaben zum Wasseraufwand

Der Wasseraufwand im Zierpflanzenbau beträgt für Akarizide, Bakterizide, Fungizide und Insektizide in der Regel 500 bis 2000 Liter/ha und ist in der GAP anzugeben. Die große Spanne spiegelt die unterschiedlichen Pflanzengrößen und Morphologien dieser Gruppe wider. Werden andere Wasseraufwandmengen beantragt, so ist dies zu begründen.

Sollte ein Mittel nur für einzelne Kulturen oder Entwicklungsstadien beantragt werden (z. B. Begonien, Sämlinge), so ist die genannte Spanne ggf. nicht praxisüblich. Der Wasseraufwand muss dann spezifisch festgelegt werden.

Risikobewertung

Sollte ein Produkt zum Beispiel aufgrund von zu hohen Abdriftwerten nicht zulassungsfähig sein, so kann die behandelbare Pflanzenhöhe begrenzt werden, z.B. durch eine Auflage wie "Nur Pflanzen bis zu einer Höhe von 50 cm.".