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Wirkung mit minimierten Dosierungen (Grenzaufwandversuche)

Mit dem Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels sind zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Hierzu gehören auch Unterlagen die belegen, dass die beantragte Aufwandmenge zum Erreichen der erforderlichen Wirkung notwendig ist.

Die Prüfung der minimalen noch effektiven Aufwandmenge soll nach den jeweiligen spezifischen Prüfrichtlinien für die einzelnen Kulturen durchgeführt werden. Insbesondere sind die Behandlung und Erhebungen entsprechend der dort niedergelegten Vorgaben durchzuführen, wobei lediglich die Wirkung auf die Schadorganismen bzw. das Erreichen der Zweckbestimmung zu erfassen ist. Auf die Feststellung der Kulturpflanzenverträglichkeit sowie auf eine Beerntung kann in diesem Zusammenhang verzichtet werden, sofern diese nicht wie bei einigen Fungiziden und Insektiziden zur Beurteilung der Wirkung auf den Schadorganismus vorgeschrieben sind. Ein Vergleichsmittel ist hierfür nicht erforderlich. Neben einer unbehandelten Kontrolle und dem beantragten Aufwand (= 100 %) sind bei Herbiziden mindestens noch zwei weitere abgesenkte Aufwandmengen in den Bereichen 50 und 80 % der beantragten Aufwandmenge zu prüfen, bei den anderen Wirkstoffgruppen entweder auch diese beiden oder wenigstens eine abgesenkte Aufwandmenge im Bereich 60 bis 80 % der beantragten Aufwandmenge. Werden diese Versuche zusammen mit den Wirkungsversuchen durchgeführt, gelten die Einschränkungen bezüglich der Erhebungen und der Notwendigkeit eines Vergleichsmittels nicht.

Die Untersuchungen sind unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Experimentellen Praxis (GEP) von amtlichen oder amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen durchzuführen. In der Regel sind Versuche aus mindestens zwei Vegetationsperioden oder zwei verschiedenen Anbausätzen je Kultur erforderlich. Die konkrete Anzahl der notwendigen Versuche richtet sich nach den erzielten Ergebnissen und dem Anwendungsumfang. Bei kleinen Kulturen oder bei einem geringen Anwendungsumfang in einer Kultur sind nur wenige Versuche erforderlich; unter Umständen kann auf eigene Versuche zum Grenzaufwand ganz verzichtet werden. Häufig wird eine Übertragung des Grenzaufwandes bei ähnlichen Schadorganismen oder in verschiedenen Kulturen möglich sein. Mit Ausnahme von Herbiziden kann bei Pflanzenschutzmitteln, die gerade noch hinreichend wirksam sind, je nach Variabilität der Einzelversuchsergebnisse auf die Prüfung reduzierter Aufwandmengen ganz verzichtet werden.