Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Beantragung und Änderung von Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) legt gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1107/2009 mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels die zulässigen Verpackungen fest. Für die Beantragung gelten die Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 284/2013.

Beantragung der Verpackung

Alle beabsichtigten Verpackungen müssen im Zulassungsantrag angegeben werden. Die Angaben umfassen Größe, Material und Art der Verpackung und sollten mit Spezifikationen belegt werden (weitere Informationen siehe unten). Es können beliebig viele Verpackungen mit unterschiedlichen Verpackungsgrößen, -materialien und -arten beantragt werden.

Nach einer abschließenden Bewertung wird die Verpackung vom BVL im Zulassungsbescheid festgelegt. Die Angaben im Bescheid umfassen Größe, Material und Art der Verpackung. Handelt es sich um ein Pflanzenschutzmittel für die nicht-berufliche Anwendung, wird diese Verpackung separat genannt, da hierfür zusätzliche Anforderungen gelten (siehe unten).

Änderung der Verpackung

Sollen für ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel andere Verpackungen (in Bezug auf Verpackungsgröße, -material und/oder -art) eingesetzt werden, müssen diese beim BVL erneut beantragt werden. Nach Prüfung des Antrages wird ein entsprechender Änderungsbescheid erstellt.

Der Antrag auf Verpackungsänderung wird formlos gestellt. Dem Antrag sind grundsätzlich alle oben genannten Informationen beizufügen, die auch zur Beantragung von Verpackungen notwendig sind. Soll es sich dabei um eine Verpackung für die nicht-berufliche Anwendung handeln, so ist dies explizit anzugeben. Die Unterlagen können entweder per E-Mail (200@bvl.bund.de) oder über das Antragstellerportal eingereicht werden.

Verpackungsgröße

Die Verpackungsgrößen werden vom BVL beschieden, wie sie im Antragsformblatt beantragt wurden. Dabei ist als Verpackungsgröße die Menge des Pflanzenschutzmittels anzugeben, die sich in der Verpackung befindet, und nicht die nominale Größe der gewählten Verpackung.

Es ist möglich, bei der Beantragung der Verpackungen folgende Größenklassen zu benutzen:

  • Verpackungen kleiner als 1 L bzw. kg Inhalt
  • Verpackungen von 1 L/kg bis 20 L/kg Inhalt
  • Verpackungen größer 20 L/kg bis 1000 L/kg Inhalt
  • Verpackungen größer 1000 L/kg Inhalt.

Ebenso können definierte Größen wie z. B. 1 L oder 5 kg beantragt werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass feste Formulierungstypen wie WG (water dispersible granules) oder WP (wettable powders) in kg-Gebinden und flüssige Formulierungen wie SC (suspension concentrates) oder EC (Emusifiable concentrates) in L-Gebinden anzugeben sind.

Verpackungsmaterial

Das Verpackungsmaterial ist genau anzugeben, z. B. „HDPE“ oder „fluoriertes HDPE“. „Kunststoff“ allein ist nicht ausreichend. Die Verpackungsmaterialien sind mittels Codeliste im Antragsformblatt hinterlegt. Handelt es sich um ein neues Material, hat eine genaue Beschreibung im Antragsformblatt unter „Bemerkung“ zu erfolgen.

Bei der Änderung einer Verpackung sollte eine Übertragbarkeit der Studiendaten der neuen Verpackungsmaterialen gewährleistet sein. Andernfalls sind entsprechende Studien vorzulegen. Eine neue Verpackung (Material und Art der Verpackung) sollte mit einer Spezifikation belegt werden.

DeutschEnglisch
HDPEHDPE
HDPE, fluoriertHDPE, fluorinated
PEPE
PPPP
PETPET
PAPA
Kunststoff, wasserlöslich (wasserlöslicher Folienbeutel)plastic, water-soluble (water soluble bag)
Metallmetal
Metall, beschichtetmetal, coated
Stahlsteel
Metall mit Kunststoffbeutelmetal with plastic bag
Aluminium innenliegend PVAaluminium inside PVA
Aluminiumaluminium
Pappe, Kartoncardboard
Papierpaper
Karton, beschichtetcardboard, coated
Pappe mit Innenfoliecardboard, inside plastic bag
Papier/PEpaper/PE
Glasglass
LDPE
LDPE
LDPE/VerbundmaterialLDPE/composite material
LDPE/KartonLDPE/cardboard
Verbundmaterialcomposite material
CoexCOEX
HDPE/PA
HDPE/PA
HDPE/EVOHHDPE/EVOH
PE/PAPE/PA
PE/EVOHPE/EVOH
PET/PE
PET/PE
PET/PE/EVOHPET/PE/EVOH
Sonstigeother

Es kann nur das Verpackungsmaterial zugelassen werden, welches mittels Lagerstabilitätsstudien getestet wurde oder dessen Eignung durch übertragbare Daten anderer getesteter Materialien belegt ist. Die Angaben zur Verpackung sollten im Antragsformblatt, im draft Registration Report (dRR) sowie mit dem getesteten Material in den Lagerstabilitätsstudien übereinstimmen.

Eine Extrapolation von Studiendaten anderer Verpackungsmaterialien ist möglich. Dabei muss für die Lagerstabilitätsstudien des Pflanzenschutzmittels das unbeständigste Verpackungsmaterial verwendet werden. Beispielsweise können für ein Pflanzenschutzmittel Studiendaten in HDPE-Material eingereicht werden und auf Verpackungsmaterialien wie HDPE/PA oder HDPE/F extrapoliert werden. Umgekehrt ist dies nicht möglich. Wenn Studien in HDPE/PA vorliegen, sind Verpackungsmaterialien aus HDPE nicht zulassungsfähig.

Die Verpackungsmaterialien HDPE/EVOH, HDPE/F, HDPE/PA sind untereinander vergleichbar, sodass keine zusätzlichen Studien erstellt werden müssen.

Verpackungsart

Die Verpackungsart, z. B. Kanister oder Dose, muss angegeben werden. Die Verpackungsarten sind mittels Codeliste im Antragsformblatt hinterlegt. Handelt es sich um ein neue Art, hat eine genaue Beschreibung im Antragsformblatt unter „Bemerkung“ zu erfolgen.

DeutschEnglisch
Flaschebottle
Flasche mit Pipettebottle with pipette
Flasche mit Pumpsprüher
bottle with pump sprayer
Flasche mit separater Dosiereinheitbottle with separate dosing unit
Dosierflaschedosage bottle
Kartusche mit Dosierflaschecartridge with dosing bottle
Kanisterjerry can
Kanister mit Pumpsprüherjerry can with pump sprayer
Kanister mit elektrischer Sprüheinheitjerry can with electric spraying unit
Dosierkanisterdosage jerry can
Dosecan
Eimerbucket
Beutelbag
Beutel in Dosebag in can
Beutel in Druckdosebag in pressure can
Kartusche
cartridge
Kartusche (mit Beutel)cartridge (with bag)
Sacksack
Sack in Kartonsack in cardboard box
Schachtelbox
Faltschachtelfolding box
Faltschachtel mit Innenbeutelfolding box with inner bag
Kartoncardboard box
Tanktank
Trommel, Fass, Tonnebarrel
IBCIBC (Intermediate Bulk Container)
Druckbehälterpressure tank
Aerosoldoseaerosol can
Verbundbeutel in Aerosoldosecomposite bag in aerosol can
Blisterblister
Tubetube
Kapselcapsule
Patronebullet
Ampulleampoule
Pflasterplaster
Stäbchensticks
Röhrchentube
(Einweg-)Spritzedisposable syringe
Sonstigeother

Anforderungen an Verpackungen für die nicht-berufliche Anwendung

Detaillierte Informationen zu den Anforderungen an Verpackungen für die nicht-berufliche Anwendung sind in einem gesonderten Dokument zusammengefasst.

Für alle Pflanzenschutzmittel, die nicht anwendungsfertig formuliert sind, muss eine Dosiergenauigkeit von ± 10 % gewährleistet sein. Das Dosiersystem zur Herstellung eines anwendungsfertigen Mittels (z. B. Spritzflüssigkeit) muss so beschaffen sein, dass der Anwender bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung nicht gefährdet werden kann.

Eine maximale Verpackungsgröße darf nicht überschritten werden. Grundlagen für die Berechnung der maximalen Verpackungsgrößen sind:

  • die Behandlung einer Fläche von 500 m² und
  • die niedrigste für ein Anwendungsgebiet vorgesehene Aufwandmenge.

Wenn nur eine Verpackungsgröße für die Behandlung einer Fläche von 400 - 500 m² vorgesehen ist, muss mindestens eine weitere Verpackungsgröße für die Behandlung einer kleineren Fläche angeboten werden. Darüber hinaus kann die Verpackungsgröße individuell bewertet werden, wenn z. B. eine Berechnung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist (z. B. Spraydose, Pflanzenschutzstäbchen).