Zulassungsverfahren

Für Pflanzenschutzmittel besteht eine Zulassungspflicht. Anträge nimmt das BVL entgegen.

Viele Themen, ein Ziel

Für Pflanzenschutzmittel besteht eine Zulassungspflicht. Anträge nimmt das BVL entgegen.

Formulare und Muster

Die erforderlichen Unterlagen für Anträge auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und den zugehörigen Durchführungsbestimmungen. Das BVL stellt Formulare, Muster und eine Übersicht der …

Mehr erfahren

Gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung

Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie korrekt gekennzeichnet sind.

Mehr erfahren

Wirksamkeit und Anwendung

Studien zur Wirksamkeit müssen unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Experimentellen Praxis (GEP) von amtlichen oder amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen durchgeführt werden. Soweit vorhanden sind die Testrichtlinien der European and …

Mehr erfahren

Produktchemie - Hinweise für Antragsteller

Zu Äquivalenzprüfungen, Umformulierungen, der Spezifikation technischer Wirkstoffe und anderen Themen der Produktchemie stellt das BVL Leitlinien und Hintergrundinformationen zur Verfügung.

Mehr erfahren

Rückstandsanalysemethoden

Ausgehend von den harmonisierten Richtlinien und Leitlinien der EU hat das BVL die Datenanforderungen bezüglich repräsentativer Matrices, Analysenmethoden für Lebensmittel tierischen Ursprungs und der Absicherungsverfahren durch zusätzliche …

Mehr erfahren

Rückstände

Die Abschätzung gesundheitlicher Risiken durch die Aufnahme von Rückständen basiert auf Rückstandsdaten und Verzehrmengen. Entsprechende Modelle werden auf internationaler Ebene erarbeitet und weiter entwickelt.

Mehr erfahren

Toxikologie und Anwendungssicherheit

Bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln werden verschiedene Personengruppen betrachtet. Neben den Verbrauchern sind das auch Anwender, Arbeiter und Umstehende. Das BVL gibt Erläuterungen zu den entsprechenden Expositionsmodellen.

Mehr erfahren

Naturhaushalt

Um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächenwasser, Grundwasser und andere Nicht-Zielbereiche abzuschätzen, gibt es eine Reihe von Modellen. Das BVL erläutert die Modelle und nennt Links und Bezugsquellen für die Software.

Mehr erfahren

Zulassungszeichen für Pflanzenschutzmittel

Das Zulassungsdreieck des BVL kann optional auf die Verpackung oder das Etikett eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels gedruckt werden. Entsprechende Druckvorlagen sind online abrufbar.

Mehr erfahren

Verlängerungen bzw. Anpassungen des Zulassungsendes

Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind zeitlich befristet. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wird durch eine Verlängerung oder Anpassung des Zulassungsendes die Gültigkeit der bestehenden Zulassung ausgedehnt.

Mehr erfahren

Erklärfilm: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Kurz erklärt: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel gelangen bei ihrer Anwendung zwangsläufig in die Umwelt und unter Umständen auch in Lebensmittel. Dies darf keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt haben. Daher arbeiten in allen Mitgliedstaaten der EU zahlreiche, unabhängig voneinander agierende Behörden an der Bewertung und Risikominderung. (BVL)