Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Regelungen der Europäischen Union

Grundlage für das EU-Recht bildet die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates. Die Verordnung regelt auch die gemeinschaftliche Wirkstoffprüfung. Sie löste am 14. Juni 2011 die Richtlinie 91/414/EWG ab.

Pflanzenschutzmittel sind gemäß der Verordnung zulassungspflichtig. Zulassungen werden von den Mitgliedstaaten erteilt. Dabei können Zulassungen im „zonalen Verfahren“ gleichzeitig in mehreren Mitgliedstaaten beantragt werden, die dann im Verfahren zusammenarbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen bestehende Zulassungen von anderen Mitgliedstaaten in einem vereinfachten Verfahren anerkannt werden.

Schon die Richtlinie 91/414/EWG hatte die Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel und ihre Wirkstoffe harmonisiert, einheitliche Zulassungskriterien festgelegt und einheitliche Regelungen für die Verpackung und Etikettierung eingeführt. Wichtigstes Element der Harmonisierung ist eine EU-weite Positivliste von Wirkstoffen, die für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt sind. Die Bewertung der Wirkstoffe erfolgt in einem Gemeinschaftsverfahren. In einem besonderen Programm wurden auch alle Wirkstoffe überprüft, die sich 1993 auf dem Markt befanden. Dieses Altwirkstoffprogramm ist inzwischen abgeschlossen. Die Genehmigungen sind befristet, so dass die Wirkstoffe in regelmäßigen Abständen neu bewertet werden.

Anträge auf Erneuerung von Wirkstoffgenehmigungen (AIR-Programm)

Im Allgemeinen müssen für alle genehmigten Wirkstoffe nach 10 Jahren neue Anträge gestellt werden, um die Genehmigung im Hinblick auf den jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu überprüfen. Das Verfahren ist beschrieben in den Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 1141/2010 und (EU) Nr. 2020/1740 der Kommission vom 20. November 2020 zur Festlegung der notwendigen Bestimmungen für das Erneuerungsverfahren für Wirkstoffe.

Informationen der EU-Kommission

Auf der Grundlage der früheren Richtlinie 91/414/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat die Europäische Kommission eine Reihe von Durchführungsmaßnahmen in Form von Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen getroffen. Ergänzt werden die Bestimmungen durch technische Leitlinien (Guidance Documents). Darin sind Einzelheiten zu Datenanforderungen, Testmethoden und Bewertungsverfahren beschrieben.

Auf einer Übersichtsseite erläutert die Europäische Kommission die rechtlichen Regelungen der EU zur Wirkstoffprüfung.