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Viele Themen, ein Ziel

Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 harmonisiert. National sind Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe im Pflanzenschutzgesetz und verschiedenen Verordnungen geregelt.

Nationale Regelungen

Das Pflanzenschutzgesetz regelt die Anwendung, den Vertrieb, die Überwachung und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Weiteres ist in Verordnungen festgelegt.

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Regelungen der Europäischen Union

Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 harmonisiert. Details werden in Durchführungsverordnungen geregelt.

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Internationale Abkommen

Multilaterale Abkommen zum Chemikalienmanagement betreffen unter anderem auch bestimmte Pflanzenschutzmittel. Deshalb wird hier ein kurzer Überblick über wichtige internationale Regelungen gegeben

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