Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Zuständige Behörden für die Anzeige der Verkaufstätigkeit gemäß § 24 (1) PflSchG

Die folgende Tabelle nennt die zuständigen Behörden der Bundesländer, bei denen der Handel mit Pflanzenschutzmitteln gemäß § 24 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz anzuzeigen ist.
Hinweise auf veraltete Internetadressen senden Sie bitte an 200@bvl.bund.de

BundeslandBehördeInformationen / Anzeigeformular
BayernBayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Anzeige formlos an:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Am Gereuth 8
85354 Freising
Tel.: 08161/8640-3137
Baden-WürttembergRegierungspräsidium Stuttgart / Karlsruhe / Freiburg / TübingenInformation
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BerlinSenatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - PflanzenschutzamtAnzeigeformular
BrandenburgLandesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und FlurneuordnungInformation
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BremenLebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes BremenInformation
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HamburgBehörde für Wirtschaft und InnovationAnzeigeformular
HessenRegierungspräsidium GießenAnzeigeformular
NiedersachsenLandwirtschaftskammer NiedersachsenAnzeigeformular
Nordrhein-WestfalenLandwirtschaftskammer Nordrhein-WestfalenAnzeigeformular
Mecklenburg-VorpommernLandesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und FischereiAnzeigeformular
Rheinland-PfalzAufsichts- und DienstleistungsdirektionAnzeigeformular
SaarlandLandwirtschaftskammer SaarlandAnzeigeformular
SachsenSächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und GeologieAnzeigeformular
Sachsen-AnhaltLandesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und GartenbauAnzeigeformular
Schleswig-HolsteinLandwirtschaftskammer Schleswig-HolsteinInformation
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ThüringenThüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen RaumInformation
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