Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Sachkunde und Fortbildung von Verkäufern

Eine Voraussetzung für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ist der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für Abgeber. Ein Verkäufer muss sachkundig sein und einen Käufer fachkundig über Pflanzenschutzmittel informieren können. Zum Nachweis der Sachkunde ist der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich müssen regelmäßig staatlich anerkannte Fortbildungsveranstaltungen besucht werden.

Der Sachkundenachweis Pflanzenschutz wird in dem Bundesland beantragt, in dem sich der Erstwohnsitz des Verkäufers befindet. Die Anträge können online gestellt werden. Der Link unten führt zu einer Portalseite, von der aus man zu den zuständigen Behörden der Bundesländer gelangt. Diese erteilen auch Auskünfte zu anerkannten Fortbildungsveranstaltungen.

Das Bild zeigt ein Muster des Sachkundenachweises Pflanzenschutz Das Bild zeigt ein Muster des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Verkaufsbetriebe müssen durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass Pflanzenschutzmittel nur durch sachkundige Personen abgegeben werden. Je nach Organisation und Größe des Unternehmens müssen ggf. mehrere Personen sachkundig sein, um z.B. Urlaubsvertretungen sicherzustellen.