Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Online- und Versandhandel

Für den Online- und Versandhandel gelten dieselben Vorschriften wie für stationäre Händler. Es sind deshalb alle Hinweise zu beachten, die in dieser Rubrik bezüglich Anzeige der Verkaufstätigkeit, Sachkunde und der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln gegeben werden. Auch im Online- und Versandhandel besteht eine Beratungspflicht. Da kein direktes Verkaufsgespräch stattfinden kann, müssen zu den angebotenen Pflanzenschutzmitteln die entsprechenden Informationen in schriftlicher Form bereitgestellt werden. Des Weiteren müssen sich auch Online- und Versandhändler die Sachkunde des Käufers nachweisen lassen, bevor sie Profi-Pflanzenschutzmittel abgeben. Wie sich das in der Praxis umsetzen lässt, ist in der Leitlinie „Abgabe von Profi-Pflanzenschutzmitteln an berufliche Anwender“ beschrieben, die die für die Beratung und Kontrolle zuständigen Behörden in den Bundesländern herausgegeben haben.

Die „Leitlinie für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Internet- und Versandhandel“ hat das Ziel, Internet- und Versandhändler von Pflanzenschutzmitteln möglichst kompakt und anschaulich über die Anforderungen zu informieren, die sich für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln aus dem Pflanzenschutzrecht ergeben.

Der BVL-Flyer „Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln“ richtet sich an Hobbygärtner und gibt Hinweise zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.