Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Für Händler

Hier finden Händler einen Überblick über gesetzliche Vorschriften und Voraussetzungen für den Handel
und die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.

Viele Themen, ein Ziel

Das Bild zeigt einen aufgeschlagenen Aktenordner in Nahaufnahme.Thomas Meinert / pixelio.de

Anzeige der Verkaufs- oder Vermittlungstätigkeit und Aufzeichnungen

Jeder Unternehmer, der Pflanzenschutzmittel verkauft oder den Verkauf vermittelt, muss die Tätigkeit vorab bei der zuständigen Behörde anmelden. Über die gehandelten Pflanzenschutzmittel sind Aufzeichnungen zu führen.

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Das Bild zeigt den 'Sachkundeausweis Pflanzenschutz', der zur Anwendung oder/und zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln berechtigtBVL

Sachkunde und Fortbildung von Verkäufern

Eine Voraussetzung für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln ist der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für Abgeber.

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Das Bild zeigt ein Statistik. (Quelle: g0d4ather / Fotolia)g0d4ather / Fotolia

Vorschriften zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Das Pflanzenschutzrecht enthält eine Reihe von Bestimmungen, die bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zu beachten sind.

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Das Bild zeigt die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Besondere Vorkehrungen sind dafür notwendigClaudius Pflug / BVL

Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und Beseitigung

Bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln müssen Sicherheitsmaßnahmen und pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Für bestimmte Pflanzenschutzmittel besteht eine Beseitigungspflicht.

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Das Bild zeigt einen Zeigefinger, der auf einer Computertastatur auf eine Taste mit einem Warenkorbzeichen drückt. (Quelle: momius / Fotolia)momius / Fotolia

Online- und Versandhandel

Für den Online- und Versandhandel gelten die gleichen Vorschriften wie für stationäre Händler.

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Das Bild zeigt einen weißen LKW vor einem Feld. (Quelle: Andreas Hermsdorf / pixelio.de)Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Parallelhandel

Aus EU-Mitgliedstaaten importierte Pflanzenschutzmittel, die mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel übereinstimmen, sind verkehrsfähig, wenn sie über eine Bescheinigung des BVL verfügen.

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Das Bild zeigt gestapelte Container. (Quelle: Ralf Gosch / Fotolia)Ralf Gosch / Fotolia

Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen

Welche Pflanzenschutzmittel dürfen nach Deutschland importiert und hier verkauft werden? Wie müssen die Pflanzenschutzmittel gekennzeichnet sein?

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Das Bild zeigt ein Schild mit der Aufschrift Zoll. (Quelle: bluedesign / Fotolia)bluedesign / Fotolia

Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln

Die gewerbliche Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln muss angemeldet werden. Überdies sind Verbote und Beschränkungen des EU-Rechts zu beachten.

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Das Bild zeigt einen Arbeitstisch. (Quelle: yatcenko / Fotolia)yatcenko / Fotolia

Beratung und Kontrolle

Für die Beratung und die Kontrolle der Handelsbetriebe sind die Behörden in den Bundesländern zuständig.

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