Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Parallelhandelsmittel Jazza widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 4. Dezember 2013 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel Jazza (GP-Nummer 003922-00/009) widerrufen.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Es wurde sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
- Ausgabejahr
- 2014
- Erscheinungsdatum
- 09.01.2014